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Vieles ist in Bewegung gekommen

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Vieles ist in Bewegung gekommen

Zusammenarbeit von Staat und Religionsgemeinschaften

Zum Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften in der Schweiz wurden in den vergangenen Jahren neue Modelle der gegenseitigen Beziehungen diskutiert. Die Herbsttagung des Instituts für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht der Uni Freiburg entwickelte Zukunftsperspektiven.

Von CLEMENS LOCHER / KIPA

Bekanntlich werden zurzeit in mehreren Kantonen (unter anderem ZH, FR, LU, ZG, BS) neue Verfassungen erarbeitet, und überall steht auch das Verhältnis «Religionsgemeinschaften und Staat» zur Diskussion. Aber nicht nur Reformen auf politischer Ebene, sondern allein schon die Tatsache, dass sich die traditionell christliche Religionslandschaft in der Schweiz zu verflüchtigen scheint, sowie die Wünsche neuer Religionsgemeinschaften lösen drängende Fragen und erste Antwortversuche aus.

Religionsgemeinschaften
mit staatlichen Aufgaben?

Welche Dienste können Religionsgemeinschaften für die Allgemeinheit erbringen? Welche Aufgaben darf ihnen der Staat übertragen, ohne das ihn verpflichtende Gebot der konfessionellen Neutralität zu verletzen? Mit solchen Grundsatzfragen befasste sich der am Bundesamt für Justiz tätige Jurist Martin Philipp Wyss. Er sah einen «Perspektivenwechsel» darin, dass der Staat mehr als früher bereit sei, das «gemeinwohlrelevante Engagement» zumindest der Landeskirchen anzuerkennen.

Bereiche, in denen der Staat eigene Aufgaben den Religionsgemeinschaften überträgt, sind schon heute zum Beispiel das Schulwesen, der Zivildienst oder die religiöse Betreuung im Strafvollzug. Wyss betonte aber auch, dass die Übertragung staatlicher Aufgaben an Religionsgemeinschaften keineswegs der Normalfall sei, und wenn sie vorkomme, so werde die informelle Zusammenarbeit meist einer rechtlichen Regelung vorgezogen. Dies aber, so der Referent, könne «sowohl rechtsstaatlich bedenklich wie auch für die Beteiligten nachteilig sein».

Wes Brot ich ess’,
des Lied ich sing’?

Aus der finanziellen Perspektive behandelte der Waadtländer Kantonsrichter Philippe Gardaz das Verhältnis von Staat und Kirchen. In diesem Verhältnis habe bisher, wie er ausführte, eine starre Alternative gegolten: entweder staatliche Anerkennung einer Kirche und so Geld vom Staat (meist in Form des Rechts, Kirchensteuern zu erheben), oder aber strikte Trennung und dann auch keine staatliche Unterstützung (so in Genf und Neuenburg).

In letzter Zeit hätten sich nun manche Fixierungen gelöst: In Kantonen wie Bern, Zürich und Waadt, die beinahe staatskirchliche Verhältnisse kannten, bahnt sich eine Entflechtung an, während man sich umgekehrt – in den «Trennungskantonen» – aufeinander zu bewegt. Nach der Neuenburger Kantonsverfassung vom Jahr 2000 zum Beispiel sollen «die Dienste, welche die anerkannten Kirchen der Gesellschaft leisten, durch finanzielle Beiträge des Staates oder der Gemeinden abgegolten» werden.

Gardaz spricht in diesem Zusammenhang von «positiver Trennung» (von Kirche und Staat) und meint, dass mit dieser Form nicht nur die Autonomie der Kirchen besser geachtet werde, sondern dass sie auch dem Zeugnis und der wirklichen Lage der Kirchen heute angemessener sei.

Nach den grundsätzlichen Überlegungen wurden zwei Mustersituationen präsentiert: die Rolle von Religionsgemeinschaften im Zusammenhang mit der Integration von Ausländern und mit der seelsorgerlichen Betreuung von Menschen im Strafvollzug. Die Luzerner Rechtsprofessorin Martina Caroni schloss die Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit Religionsgemeinschaften gerade im Bereich «Ausländerintegration» nicht aus, wies aber auf den Respekt der demokratischen Grundwerte hin, den der Staat auch von «neuen» Religionsgemeinschaften einfordern müsse.

In der besonderen Situation des Strafvollzugs ist der Staat verpflichtet, auch das «seelische Wohl» der Häftlinge im Auge zu haben. Dafür ist er auf die Hilfe der Religionsgemeinschaften angewiesen. Der Deutschfreiburger Jurist Benjamin Brägger war während Jahren an der Berner Strafvollzugsanstalt Witzwil tätig. Er zeigte in seinem Referat vor allem auf, wie das Bundesgericht in verschiedenen Entscheiden Möglichkeiten und Grenzen der Ausübung der Religionsfreiheit im Strafvollzug abgesteckt hat.
Ein Sammelband
als Jubiläumsgabe

An der vom Institutsleiter René Pahud de Mortanges geleiteten Herbsttagung des Instituts für Kirchenrecht nahmen rund 60 Personen aus Hochschule, grösseren und kleineren Religionsgemeinschaften, Verwaltung und juristischer Praxis teil. Einig war man sich vor allem darin, dass das Tagungsthema zwar wichtig und zukunftsträchtig, aber noch längst nicht ausdiskutiert ist.

Weitergeführt werden soll es in einer Buchpublikation, die neben den Tagungsreferaten rund 30 weitere Artikel zum Thema der Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften enthalten wird. Der Sammelband soll nächstes Jahr erscheinen, sozusagen als Jubiläumsgabe zum 25-jährigen Bestehen des Freiburger Instituts. Kipa

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