Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Vier Jahre Zuchthaus verlangt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Vier Jahre Zuchthaus verlangt

Staatsanwältin geht mit früherem Dienstchef hart ins Gericht

Staatsanwältin Anne Colliard sieht es als erwiesen an, dass sich ein früherer Dienstchef der Erziehungsdirektion der Urkundenfälschung und der qualifizierten Veruntreuung schuldig gemacht hat. Er soll innert zwölf Jahren gut eine Million Franken für eigene Zwecke gebraucht haben. Für den Verteidiger handelt es sich aber nur gerade in drei von 38 Fällen um Betrug.

Von WALTER BUCHS

Dank der Aufmerksamkeit des Buchhalters in der Erziehungsdirektion konnte anfangs 2002 aufgedeckt werden, dass der damalige Abteilungsleiter für französischsprachige Schulen seit 1989 regelmässig Geld auf ein Konto zu Gunsten der Schulinspektorenvereinigung überweisen liess. Er hatte für dieses Konto die alleinige Unterschriftsberechtigung und die Bankauszüge wurden an seine Privatadresse geschickt (FN vom 17. Juni).

«Vertrauen grob missbraucht»

Es geht um eine Summe von 1,05 Mio. Franken, die offiziell für die Weiterbildung, zum Teil Einführung neuer Lehrmittel, benutzt wurde. Das Geld wurde aber für private Zwecke ausgegeben (namentlich Besuch von Cabarets und Sauna-Clubs sowie Kauf von Autos). Am Mittwoch hatte der Prozess am Strafgericht des Saanebezirks begonnen. Am Freitagvormittag wurden die Plädoyers gehalten.

In ihrem gut eine Stunde dauernden Plädoyer hat Staatsanwältin Anne Colliard einzelne Fakten der 37 Fälle, die dem Beschuldigten zur Last gelegt werden, genau analysiert. Ihr Ziel war es aufzuzeigen, dass der Angeklagte bei allen Überweisungsanträgen, für die er die Zweitunterschrift des vorgesetzten Staatsrates brauchte, Letzteren gezielt getäuscht und dabei auch arglistig gehandelt habe. In anderen Fällen habe er auch seine Stellung als Vorgesetzter ausgenutzt. Damit habe er das Vertrauen, das in ihn gesetzt wurde, grob missbraucht. «Ohne Vertrauen kann man nicht arbeiten, ist alles blockiert», hielt die Staatsanwältin fest.

Keine Einsicht feststellbar

Aufgrund der Analyse der Fakten kam Anne Colliard zum Schluss, dass sich M. S. der Urkundenfälschung und der qualifizierten Veruntreuung schuldig gemacht hat. Sein Verhalten gebe auch keine Anhaltspunkte, dass mildernde Umstände geltend gemacht werden könnten. Zu lange erzähle er über die Verwendung der veruntreuten Gelder unhaltbare Geschichten. Er habe nichts unternommen, um gegenüber seinem früheren Arbeitgeber etwas gutzumachen und auch heute sei noch keine Einsicht in seine Schuld feststellbar.

Aufgrund dieser Überlegungen stellte die Staatsanwältin den Antrag auf vier Jahre Zuchthaus. Die bis jetzt konfiszierten Güter sollte der Staat behalten können. Zudem seien dem Angeklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen.

Bei der Analyse der Fakten ging es Verteidiger Nicolas Charrière in erster Linie darum darzulegen, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung gar nicht gegeben ist. Auch habe sein Mandant weder bewusst getäuscht noch arglistig gehandelt, sondern immer nachvollziehbare und durch das Budget gedeckte Überweisungsanträge gestellt. Die Papiere seien zu anderen Stellen weitergegangen bis zum Staatsschatzamt. Es wäre für diese Stellen einfach gewesen, ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen.

«Mandant ist schon genug bestraft»

Nach Meinung des Verteidigers kann dem Angeklagten nur gerade in drei der insgesamt 38 Fälle, für die er dem Gericht überführt werde, etwas vorgeworfen werden. Dabei handelt es sich um den Tatbestand des Betrugs und nicht der Veruntreuung. Was sein persönliches Verhalten anbelange, müsse man feststellen, dass sein Mandant schon genug bestraft sei: Sein Familienleben sei kaputt, er sei gesundheitlich ruiniert und erhalte von seinem Umfeld gar keine Hilfe mehr.

Er habe vor zwei Jahren seinen Beruf verloren. Seine Rechte auf Rente und IV-Leistungen würden ihm abgesprochen. Mit diesem Entscheid werde auch verhindert, dass er selber noch etwas gutmachen kann, denn heute müsse er von der Sozialhilfe leben, die ja auch von der Öffentlichkeit bezahlt werden müsse.

Der Prozess wird am Montag weitergeführt. Am Morgen kann sich der Angeklagte nochmals äussern und am späteren Nachmittag ist die Urteilsverkündung vorgesehen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema