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Vier «Kummerbuben» in Murten verurteilt

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Anfang Juni mussten sich vier junge Männer aus dem Emmental vor dem Bezirksgericht See in Murten verantworten. Die Anklage lautete unter anderem auf Sachbeschädigung, Raub, Nötigung, Brandstiftung und Vergehen gegen das Waffengesetz (die FN berichteten). Die meisten Delikte hatten die Angeklagten zwar im Kanton Bern verübt; weil das schwerste Delikt aber in Murten stattfand, war das Gericht des Seebezirks zuständig. In Murten wird ihnen ein vollendeter Raub zur Last gelegt. Gestern sprach der Präsident des Strafgerichts des Seebezirks, Markus Ducret, das Urteil: Zwei der jungen Berner erhielten eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Den dritten Angeklagten verurteilte das Bezirksgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Der vierte Beschuldigte muss für sechs Monate in Haft, die restlichen 24 Monate seiner Freiheitsstrafe fallen bedingt aus. Als Haupttäter konnte keiner der vier Berner eindeutig ausgemacht werden. Der vierte galt für Staatsanwalt Markus Julmy jedoch als Kopf der Bande. Bei allen vier 22- und 23-jährigen Männern beträgt die Probezeit für die bedingten Freiheitsstrafen fünf Jahre.

Markus Ducret begründete das Urteil kurz in den wesentlichen Punkten: Das Vergehen der Brandstiftung sei gegeben, weil sich die Männer nach Ausbruch eines Brandes einfach davongemacht hätten. Er hielt fest, dass sich die jungen Männer wenig um fremdes Eigentum geschert hätten. Alle vier Männer sind laut Ducret Mittäter. Die Beträge für Sachbeschädigungen belaufen sich pro Kopf auf zwischen 60 000 und 100 000 Franken. Die Männer hatten Schaufenster, Fahrzeuge, Baustellen, ein Bistro und mehr beschädigt. Diese Taten sind in einem weiteren Schritt auch Gegenstand von allfälligen Zivilklagen, bei denen die Beschädigten Geldforderungen geltend machen können.

«Es ist zudem keine Reue ersichtlich», hielt Ducret vor den vier jungen Bernern fest. Dennoch habe das Gericht beim Urteil die Tatsache berücksichtigt, dass sich die Angeklagten in einer kritischen Lebensphase befänden. «Das Gericht hat sich bemüht, ihnen entgegenzukommen und den jungen Männern eine Chance zu gewähren.» Doch sei es nun an ihnen selbst, diese Chance zu packen. «Wir sind uns bewusst, dass sich die Strafmasse eher am unteren Rand befinden», so der Gerichtspräsident, «aber wir wollen das Leben dieser jungen Männer nicht zerstören.» Er habe Vertrauen und wolle sie vor dem Gericht nicht mehr sehen. Zudem müssten sie sich bewusst sein, dass der Fall gerichtsintern unter dem Titel «Kummerbuben» diskutiert worden sei. «Macht Euren Eltern und anderen also nicht noch mehr Kummer», sagte Ducret. Die Probezeit hätten sie mit fünf Jahren bewusst hoch angesetzt, «es ist eine lange Zeit, seid Euch dessen bewusst».

Die Verteidiger der Männer hatten während der Verhandlung geltend gemacht, dass verschiedene Einvernahmeprotokolle der Polizei nicht verwertbar seien für das Strafmass, weil kein Verteidiger anwesend war. Wie Markus Ducret gestern sagte, wurden deshalb verschiedene Protokolle für das Urteil nicht verwertet. Sie seien nicht als Beweise verwertbar, da die Polizei es unterlassen hatte, bei der Vernehmung einen Anwalt hinzuzuziehen.

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