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Vier Personen wegen mehrfachen Verkaufs von Kokain verurteilt

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In Überstorf, Flamatt, Wünnewil, Freiburg, Laupen und auch in Bern haben die vier Personen, die sich gestern vor dem Strafgericht des Sensebezirks zu verantworten hatten, Kokain verkauft. Zwischen Dezember 2012 und dem Beginn ihrer Untersuchungshaft im Mai 2013 konnte ihnen mehrmals eine Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes nachgewiesen werden.

Konkret: Sie haben in mehreren Gemeinden im unteren Sensebezirk, in der bernischen Nachbarschaft sowie in den Städten Freiburg und Bern mit Kokain gehandelt. Die Delikte haben sie gestern gegenüber Gerichtspräsident Peter Rentsch ohne Einwände zugegeben. Die beiden Strafprozesse wurden im abgekürzten Verfahren durchgeführt, bei welchem sich die Parteien bereits im Voraus auf das Strafmass einigen.

In Spanien verurteilt

Im ersten Prozess wurden die Fälle einer 33-jährigen Bernerin und eines 30-jährigen Mannes aus der Dominikanischen Republik behandelt, die zur Tatzeit ein Paar waren. Sie wurden beide zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Während der Mann mit einer bedingten Strafe und einer Probezeit von zwei Jahren davonkam, fallen für die 33-jährige arbeitslose Mutter, die von Sozialhilfe lebt, sechs Monate der Strafe unbedingt aus.

So haben gemäss Anklageschrift beide aus Gewinnsucht gehandelt, die Frau ist aber zusätzlich noch vorbestraft. Sie hatte Kokain von der Dominikanischen Republik nach Spanien geschmuggelt und war deswegen Ende 2006 in Spanien zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Beiden wird die Untersuchungshaft von 100 beziehungsweise 134 Tagen angerechnet.

 Der 30-Jährige aus der Dominikanischen Republik, der nur Spanisch spricht und dessen Verteidigerin deshalb übersetzen musste, hatte unter anderem Kokain an einen 27-Jährigen verkauft, der im unteren Sensebezirk wohnt. Dieser sass gestern in Tafers beim folgenden Prozess auf der Anklagebank.

Einen «Dienst» erwiesen

Der 27-Jährige hat Kokain verkauft und daneben auch Hanfsetzlinge vermittelt. Er habe nicht aus Gewinnsucht gehandelt, sondern vielmehr verschiedenen Bekannten einen «Dienst» erweisen wollen, heisst es in der Anklageschrift. Das Gericht hat ihn wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel verurteilt sowie der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes für schuldig befunden. Seine Strafe lautet auf 14 Monate bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren sowie einer Busse von 1000 Franken.

Spirale geht weiter

Der Mann hatte Kokain von einem 44-Jährigen gekauft, der ebenfalls im unteren Sensebezirk wohnt. Diesem blüht eine höhere Strafe: 24 Monate bedingt und eine Busse von 2000 Franken. Er handelte bereits seit 2011 mit Drogen und ihm konnten zudem der Anbau und der Verkauf von Hanf nachgewiesen werden.

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