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Vier Terrorverdächtige verhaftet

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Die vier Festnahmen stünden im Zusammenhang mit zwei Strafverfahren, die in den vergangenen zwei Monaten eröffnet worden seien, heisst es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Den Beschuldigten werde der Verstoss gegen das Verbot der Gruppierungen al-Qaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen und die Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an einer kriminellen Organisation vorgeworfen.

Festgenommen wurden eine 28-jährige kosovarische Staatsbürgerin, ein 29-jähriger mazedonischer Staatsbürger, ein 26-jähriger kosovarischer Staatsbürger und ein 34-jähriger schweizerisch-kosovarischer Doppelbürger. Alle vier beschuldigten Personen haben ihren Wohnsitz laut der Bundesanwaltschaft im Kanton Freiburg.

Die vier Personen kannten sich

Da die des Terrors Verdächtigten in Kontakt miteinander standen, wurden die Hausdurchsuchungen und Festnahmen zeitgleich durchgeführt, wie es in der Mitteilung weiter heisst. In die Anti-Terror-Operation eingebunden war demnach auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB).

Weitere Details gab die Bundesanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt. Sie werde sich zu gegebenem Zeitpunkt wieder zu den Strafverfahren äussern. Für alle beschuldigten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Die Hausdurchsuchungen und Festnahmen vom Freitag reihen sich ein in eine Liste weiterer Fälle. Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft rund 70 Strafverfahren gegen Personen hängig, die sich am jihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen sollen.

Die Hauptvorwürfe lauten Propaganda oder Rekrutierung zugunsten von Terrororganisationen, Finanzierung derselben sowie jihadistisch motivierte Reisen. Vor knapp einem Monat ist ein IS-Anhänger vom Bundesstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten verurteilt worden.

Im Kampf gegen den Terrorismus verabschiedete das Parlament in der vergangenen Woche eine Verschärfung des Strafrechts. Im Zentrum steht eine neue Terrorismus-Strafnorm. Diese stellt das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe.

Höchststrafe zehn Jahre

Die Beteiligung an einer terroristischen Organisation wird auf die gleiche Stufe gestellt wie die Beteiligung an einer kriminellen Organisation, die Höchststrafe beträgt in beiden Fällen zehn Jahre. Verabschiedet wurde zudem das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, das der Polizei präventive Massnahmen gegen sogenannte terroristische Gefährder ermöglicht.

sda

 

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