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Villars-sur-Glâne will Steuern für Unternehmen um fünf Rappen erhöhen

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Mit der Revision der Steuergesetzgebung gilt im Kanton ein einziger Steuersatz für alle Unternehmen. Ab Januar zahlen damit ordentliche Unternehmen weniger hohe Gewinnsteuern als bisher (siehe Kasten). Damit gehen die Steuereinnahmen von diesen Unternehmen nicht nur auf Kantonsebene zurück, sondern auch auf Gemeindeebene. Denn der Steuersatz der Gemeinden wird prozentual zu den Kantonssteuern festgelegt – in Rappen pro Franken Kantonssteuer. In Villars-sur-Glâne resultiert damit ein Minus von 42 Prozent. Wie die Gemeinde gestern mitteilte, komme sie nicht umhin, den kommunalen Steuerfuss von bisher 63,9 auf 69 Prozent zu erhöhen.

Grosse Abhängigkeit

«Ungefähr 45 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen kommen von Unternehmen», erklärt Syndique Erika Schnyder (SP) den Schritt aus Sicht des Gemeinderats. «Wir sind sehr abhängig von ihnen.» Zwar linderten die kantonalen Kompensationszahlungen von über 1,1 Millionen Franken die Verluste. Helfen würde auch eine geringere Beteiligung am Finanzausgleich um ebenfalls gut 1,1 Millionen Franken sowie eine leichte Zunahme der Steuererträge von natürlichen Personen. Aber das reiche nicht aus, um auch fürderhin ­Gemeindedienstleistungen von Qualität garantieren zu können.

In einer parteiübergreifenden Arbeitsgruppe suchte die Gemeinde darum nach einer Lösung, welche die Unternehmen nicht vertreibt und gleichzeitig den Aufgaben der öffentlichen Hand Rechnung trägt.

Moderate Erhöhung

«Eine Erhöhung um fünf Rappen erscheint mir moderat zu sein», kommentiert Schnyder das Ergebnis der Arbeitsgruppe. Denn damit zahlten die Unternehmen immer noch weniger als vor der Steuerreform, wenn auch in bescheidenerem Ausmass als auf Kantonsebene. «Hätten wir den Verlust vollumfänglich kompensieren wollen, hätten wir zum Nachteil der Unternehmen einen massiv höheren Steuersatz wählen müssen.»

Bescheidene Wirkung

Und so kann Villars-sur-Glâne die Mindereinnahmen von 3,2 Millionen Franken im Jahr 2020 – nach Abzug der kantonalen Kompensation und der tieferen Beteiligung am Finanzausgleich – bloss um 1,3 Millionen reduzieren.

Allerdings legte die Gemeinde im Hinblick auf die Steuerreform in den vergangenen Jahren Beträge vom insgesamt 3,9 Millionen Franken zur Seite – nicht zuletzt indem sie Reserven auflöste. Zwei Millionen davon sollen im Jahr 2020 die Rechnung erleichtern, eine Million im Jahr 2021 und 900 000 Franken im Jahr 2022. Die Degression wird damit begründet, dass der Anteil von Villars-sur-Glâne am Finanzausgleich im nächsten Jahr um 1,1 Millionen Franken zu­rückgeht und bis 2023 gemäss dem Amt für Gemeinden noch einmal um zwei Millionen Franken.

In den Augen von Gemeinderätin Erika Schnyder dürfte Villars-sur-Glâne trotz Steuererhöhung ein attraktiver Standort für Unternehmen bleiben, zumal die Besteuerung nach wie vor weit unter dem durchschnittlichen Steuersatz aller Gemeinden im Kanton von 75 Prozent liege.

Natürliche Personen unberührt

Sie betonte auch, dass das Problem der tieferen Unternehmenssteuern nicht auf die natürlichen Steuerzahler überwälzt werden sollte.

Ob dies auch der Generalrat so sieht, wird sich am 11. Dezember zeigen. Die Finanzkommission unterstützt jedenfalls das Ansinnen des Gemeinderats, wie der Vizepräsident der Kommission, Ian ­Peiry (FDP) auf Anfrage sagte. «Der Entscheid fiel einstimmig, allerdings unter gewissen Bedingungen.»

Chronologie

Steuerreform tritt im Januar 2020 in Kraft

Am 19. Mai hiess das Schweizer Volk die Steuerreform 17 gut, womit es Sonderbesteuerungen für Statusgesellschaften abschaffte. Daher gilt im Kanton Freiburg ab 2020 ein genereller Satz auf Gewinnsteuern, den die Freiburger Stimmbürger am 30. Juni abgesegnet haben. Er beträgt durchschnittlich 13,72  Prozent. Bisher bezahlten ordentlich besteuerte Firmen 19,86 Prozent. Für Mindereinnahmen in Gemeinden und Pfarreien richtet der Kanton bis 2027 Kompensations- zahlungen über maximal 83  Millionen Franken aus.

rsa

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