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Vogelgrippefälle am Murtensee häufen sich

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Die Fälle von Vogelgrippe im Kanton Freiburg nehmen zu. Am meisten betroffene Tiere wurden bisher am Murtensee entdeckt, davon fünf neue Fälle über das Wochenende.

Bei mindestens zwei Lachmöwen sei das H5N1-Virus diagnostiziert worden. Es handelte sich dabei um zwei Lachmöwen, die am Murtensee gefunden wurden, teilte die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft letzten Donnerstag mit. Die eine infizierte Möwe sei an der Mündung zum Broyekanal gefunden worden, die andere am Seeufer in Muntelier, präzisierte Kantonstierarzt Grégoire Seitert auf Anfrage.

Wie er weiter sagte, seien seit der Mitteilung von letzter Woche weitere Fälle im Kanton hinzugekommen. Nebst einer Ente in Châbles am Neuenburgersee habe es sich dabei um zusätzliche fünf Lachmöwen am Murtensee gehandelt. Schweizweit seien nun fast 100 Fälle von diagnostizierter Vogelgrippe bekannt, so Seitert. Wasservögel von vier Seen seien bisher betroffen: dem Neuenburgersee, Genfersee, Bodensee und dem Murtensee.

Massnahmen verlängert

Potenziell kommen gemäss dem Kantonstierarzt alle Wasservögel als potenzielle Träger des Vogelgrippevirus infrage, das heisst auch Enten, Fischreiher oder Schwäne. Bei den bisher bekannten Fällen seien aber vor allem Lachmöwen oder Mittelmeermöwen betroffen.

Das jetzige Ausmass der Vogelgrippe komme nicht ganz überraschend, so der Kantonstierarzt, weil das Virus im letzten Jahr erstmals den Sommer über geblieben ist. Nun sei die Saison, während der die betroffenen Möwenarten nisten.

Bereits am 24. November hat der Bund eine Notfallverordnung erlassen, um eine Verbreitung der Seuche einzudämmen. Insbesondere müssen Nutztierhalter ihre Vögel unbedingt in Wintergärten schützen, und auch Hühner und Enten sollten getrennt werden. Diese Massnahmen wurden im Februar 2023 ein erstes Mal bis 15. März verlängert, und nun erneut bis 30. April.

Tiere nicht berühren

«Die Lage ist kritisch», so Seitert. In der Schweiz hätten sich die getroffenen Massnahmen zwar einigermassen gut bewährt, aber in Deutschland und Frankreich würden Bekämpfungsmassnahmen nun schon eine Milliarde Franken oder mehr kosten.

Wie Seitert betont, gelten für Menschen keine Restriktionen. Es müsse also auch nicht auf Spaziergänge in betroffenen Gebieten verzichtet werden. Sein Amt empfiehlt aber, Wildvögel nicht zu berühren und jeden Fund eines toten oder offensichtlich kranken Vogels dem Wildhüter zu melden.

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