Der Bund schreibt vor, dass die ganze Bevölkerung in geeigneter Weise bei der Ortsplanung mitwirken kann (Art. 4 Abs. 1 und 2 Raumplanungsgesetz). Der Kanton Freiburg aber verzichtet als zweitletzter Kanton auf ein echtes Mitwirkungsverfahren und entzieht damit letztlich der Bevölkerung die Möglichkeit, im Planungsprozess tatsächlich und demokratisch über die Zukunft ihres Dorfes mitzuentscheiden. Informationsveranstaltungen sind kein realer Ersatz für eine echte Mitwirkung. Mitwirkung verlangt, dass eigene Meinungen und Vorschläge im Entwurfstadium und bevor der Entscheid der Gemeindeobrigkeit bereits feststeht, eingebracht werden können, damit eine bevölkerungsgerechte und breit getragene Ortsplanungspolitik stattfinden kann.
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