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Volk entscheidet über Organspende, Frontex-Ausbau und «Lex Netflix»

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Heute Sonntag entscheiden die Stimmberechtigten über drei eidgenössische Vorlagen. Es geht um neue Regelungen zur Organspende, die Schweizer Beteiligung am Ausbau des EU-Grenzschutzes und die Filmförderung.

Mit Änderungen im Transplantationsgesetz wollen Bundesrat und Parlament neue Regeln für die Organspende einführen und so dafür sorgen, dass mehr Spenderorgane zur Verfügung stehen. Neu sollen nach dem Tod grundsätzlich alle Spenderin oder Spender sein, ausser sie haben ausdrücklich festgehalten, nicht spenden zu wollen.

Liegt keine Willensäusserung vor, werden die nächsten Angehörigen befragt, und sie können eine Spende ablehnen. Deshalb ist von «erweiterter Widerspruchslösung» die Rede. Angeregt wurden die Gesetzesänderungen mit einer Volksinitiative. Tritt das revidierte Transplantationsgesetz in Kraft, wird die Initiative zurückgezogen.

Das unabhängige, überparteiliche Referendumskomitee hält es für «ethisch fragwürdig», Menschen zu Organspendern zu machen, wenn diese zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Für das Komitee gibt es zudem keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass mit der Widerspruchslösung die Zahl der verfügbaren Spenderorgane steigt. Umfragen lassen ein Ja zum Systemwechsel bei der Organspende erwarten.

EU-Grenzschutzbehörde im Fokus

Gleiches gilt für die zweite Vorlage. Hier geht es um den Ausbau der Schweizer Beteiligung bei der EU-Grenzschutzbehörde Frontex. Hinter dem Referendum gegen diesen Parlamentsbeschluss stehen Basiskollektive, linke Organisationen, Parteien und Kirchen.

Die EU rüstet Frontex seit 2016 mit mehr Personal und technischer Ausrüstung auf. Die Schweiz muss sich beteiligen, weil es um eine Schengen-Weiterentwicklung geht. Der Schweizer Beitrag an Frontex würde bei einem Ja deshalb von ursprünglich 14 Millionen Franken auf rund 61 Millionen Franken pro Jahr bis 2027 steigen. Zudem soll die Schweiz Frontex mehr Personal zur Verfügung stellen.

Knapper Ausgang für «Lex Netflix» erwartet

Ein knapper Ausgang wird bei der «Lex Netflix» erwartet, der dritten Vorlage. Mit Änderungen im Filmgesetz sollen Streamingdienste verpflichtet werden, sich mit vier Prozent des in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes an Schweizer Film- und Serienproduktionen zu beteiligen. Das gilt schon für Schweizer Fernsehsender.

Streamingdienste sollen zudem neu zu mindestens dreissig Prozent Inhalte senden müssen, die in Europa produziert wurden. Die Jungparteien von FDP, SVP und GLP haben das Referendum ergriffen und argumentieren, die Freiheit der Konsumentinnen und Konsumenten werde eingeschränkt und falle einer «ungerechten EU-Filmquote» zum Opfer. Die Investitionsverpflichtung nennen sie eine «unnötige Filmsteuer».

Entscheid über aktive Bodenpolitik in Freiburg

Das Freiburger Stimmvolk kann heute an der Urne zeigen, was es von der aktiven Bodenpolitik des Kantons hält. Konkret geht es um eine Eigentumsübertragung und Kapitalausstattung im Wert von 43 Millionen Franken. «Es gibt aber keine neuen Ausgaben für den Kanton», sagte Staatsratspräsident Olivier Curty im Vorfeld der Abstimmung. Der Kanton tritt der kantonalen Anstalt für die aktive Bodenpolitik (KAAB) drei Industrieareale in der Grösse von rund 50 Hektaren im Wert von 37 Millionen Franken ab. Dazu kommt die Ausstattung der KAAB mit einem Betriebskapital in Höhe von 6 Millionen Franken.

Aufgrund des Gesamtwerts dieser Transaktion von insgesamt 43 Millionen Franken unterliegt das Geschäft dem obligatorischen Finanzreferendum und muss vom Stimmvolk abgesegnet werden. Das Finanzreferendum wird dann angewendet, wenn die Summe über 1 Prozent der Gesamtausgaben der letzten Kantonsrechnung, also über 40,7 Millionen Franken liegt. 

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