Die Exekutive soll weiterhin das letzte Wort haben, wenn es um Richtplandossiers, Zonennutzungspläne und deren Reglemente geht. Dieser Auffassung ist der Freiburger Staatsrat. Eine Volksmotion, die von einem überparteilichen Komitee aus Stadtfreiburger Generalräten eingereicht wurde und 341 Mitunterzeichnende aus dem ganzen Kanton zählt, findet bei der Kantonsregierung deshalb keine Unterstützung. In der Motion fordert allen voran der Freiburger SP-Generalrat Christoph Allenspach, dass in Zukunft nicht der Gemeinderat, sondern der Generalrat und die Gemeindeversammlung das Recht haben, die Ortspläne zu verabschieden. Dies würde die Bevölkerung dazu bewegen, im Dossier Ortsplanung aktiver mitzumachen, argumentieren die Motionäre. Daraus wiederum könnten bereichernde Vorschläge für die künftige Entwicklung der Gemeinde entstehen, finden sie.
Partizipation reicht aus
Der Staatsrat hingegen ist der Auffassung, dass die Bevölkerung bereits angemessen an den Ortsplanungsverfahren beteiligt ist. Sei es durch die Teilnahme an gesetzlich vorgeschriebenen Informationsveranstaltungen, durch die Möglichkeit, Bemerkungen und Vorschläge zum Richtplandossier zu machen, oder durch das Recht, gegen die Nutzungspläne und die Reglemente Einsprache zu erheben. Zudem werde der Gemeinderat bei der Ausarbeitung des Ortsplans von einer Planungskommission unterstützt, deren Mitglieder mehrheitlich von der Gemeindeversammlung oder dem Generalrat bestimmt würden. Wie aus der gestern veröffentlichten Antwort des Staatsrats hervorgeht, befürchtet dieser, dass mit einer neuen Aufteilung der Zuständigkeiten Projekte in den Gemeinden blockiert würden, dies vor allem «vor dem neuen restriktiven Hintergrund, der vom Bundesrecht vorgeschrieben wird».
Der Staatsrat erinnert zudem daran, dass das Kantonsparlament eine ähnliche Motion im September 2013 mit 55 zu 31 Stimmen abgelehnt hatte und weist darauf hin, dass dieses Thema im Grossen Rat bereits im Jahr 2008 bei der Totalrevision des Raumplanungsgesetzes debattiert wurde. Damals wie bei der Motion habe das Kantonsparlament entschieden, dass weiterhin ausschliesslich die Exekutive für die Ortsplanung zuständig sein soll.
Parteiübergreifend
Motionär Christoph Allenspach geht davon aus, dass die Abstimmung im Kantonsparlament dieses Mal anders ausfallen wird. «Die Mitwirkung in der Ortsplanung ist kein Links-rechts-Thema mehr, sondern wird von allen Parteien getragen», so der SP-Generalrat. Der Freiburger Generalrat etwa unterstütze diese Volksmotion zu 100 Prozent. Er zähle deshalb darauf, dass die Abstimmung im Grossen Rat zu diesem Vorstoss diesmal anders ausfallen werde als 2013. «Immer mehr Kreise wünschen sich mehr Demokratie in der Ortsplanung», sagt Allenspach.
Der Kanton Freiburg ist zusammen mit dem Kanton Solothurn der einzige, in dem die Gemeindeexekutive dafür zuständig ist, den Ortsplan zu verabschieden.
Agglo: Der Staatsrat relativiert
D ie Motionäre der Volksmotion «Verabschiedung des Ortsplans durch die Legislative» argumentieren mit der Agglomeration Freiburg. Die Agglo habe diese Praxis in ihren Statuten eingeführt und sie bei der Verabschiedung des Richtplans erfolgreich angewandt. Der Agglorat, also die Legislative, konnte darüber entscheiden. Dies soll die Volksmotion auch für die Gemeinden erreichen. «Es ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den Gemeinden, die sich bewährt hat», sagt Motionär Christoph Allenspach, Freiburger SP-Generalrat und Agglorat. Der Staatsrat antwortet, er müsse zugeben, dass diese Verteilung «scheinbar tatsächlich keine grösseren Schwierigkeiten bereitet». Er weist aber darauf hin, dass die Zuständigkeiten auf Agglo-Ebene auf die Richtplanung beschränkt seien, weshalb die «Ungleichbehandlung» relativiert werden müsse. ak