Der Staatsrat schafft in einer Gesetzesvorlage die Voraussetzung, um die Gemeinden, die sich im Rahmen der Agglomerationsprogramme um Bundesgelder bemühen, finanziell zu unterstützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kommunen sich als Agglo oder als Gemeindeverband organisieren.
Bei der Revision des Agglomerationsgesetzes setzt der Staatsrat auch auf Erneuerungen bei den Gremien der Agglo. So soll der Agglorat – das Parlament – künftig vom Volk gewählt werden. Und der Agglovorstand – die Exekutive – soll wie ein Gemeinderat nur noch fünf bis neun Mitglieder umfassen. Der Agglovorstand Freiburg hat heute zwölf Mitglieder; alle Gemeinden sind darin vertreten.
njb
Bericht Seite 5
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