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Volkswille respektieren

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Volkswille respektieren

Staatsrat lehnt einen Lösungsansatz ab

Lehnt das Volk eine kantonale Vorlage ab, so sollen die Grossräte während zwei bis drei Jahren keinen neuen Anlauf nehmen dürfen. Dies fordert eine Motion, die der Staatsrat dem Kantonsparlament aber zur Ablehnung empfiehlt.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Am 18. Mai 2003 hat das Freiburger Stimmvolk Nein zu einer Revision des Handelsgesetzes gesagt. Bei einem Ja hätten die Shops und die kleinen Lebensmittelgeschäfte an Wochentagen bis 21 Uhr geöffnet bleiben können. Nur wenige Wochen danach reichten zwei bürgerliche Grossräte eine Motion ein und verlangten längere Ladenöffnungszeiten für die Shops und Kioske, was das Volk bekanntlich am vergangenen 5. Juni akzeptiert hat.

Im Grossen Rat und auch in der Abstimmungskampagne wurde von den Gegnern längerer Öffnungszeiten mehrmals hervorgehoben, dass in dieser Angelegenheit der Volkswille nicht respektiert werde. Wohl aus diesem Grunde hat der SP-Grossrat Jacques Gavillet eine Motion eingereicht, um das Gesetz zu ändern. Er will, dass der Grosse Rat zwei oder drei Jahre nach einem Volks-Nein das betreffende Gesetz nicht revidieren darf. Er möchte so vermeiden, dass das Volk resigniert und sagt: «Die machen ja sowieso, was sie wollen.» Seiner Ansicht nach geht es hier um die Glaubwürdigkeit des Parlamentes.

Staatsrat nicht begeistert

Der Staatsrat möchte aber den Dialog zwischen den Kantonsbehörden und dem Stimmvolk nicht durch ein zwei- oder dreijähriges Moratorium unterbrechen. «Ein Nein zu einem Gesetzesentwurf des Grossen Rates bedeutet in den wenigsten Fällen, dass die Stimmbevölkerung das Problem als gelöst oder nicht existent betrachtet. Vielmehr zeigt sich im Vorfeld der Abstimmungen häufig, dass die Mehrheit der Abstimmenden durchaus Handlungsbedarf sieht, aber mit einer vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist», schreibt der Staatsrat in seiner Antwort auf die Motion.

«In einem solchen Fall haben der Staatsrat und der Grosse Rat nicht nur das Recht, sondern geradezu die Pflicht, so rasch wie möglich eine bessere Lösung zu finden», begründet die Freiburger Regierung weiter, weshalb sie diese Motion zur Ablehnung empfiehlt. «Man darf nicht vergessen, dass die nach einem Referendum überarbeiteten Vorlagen in der Regel weniger umstritten sein sollten, da die aufgrund des Referendums zu Tage getretenen strittigen Punkte normalerweise nicht mehr aufgenommen werden.»

Lehren gezogen

Der Staatsrat ist überzeugt, dass der Grosse Rat seine Lehren aus einer verlorenen Abstimmung zieht und sich beim zweiten Anlauf der Volksmeinung anpasst, wie sie in der Abstimmungskampagne zum Ausdruck gekommen ist; wie dies beim Handelsgesetz mit den Ladenöffnungszeiten geschehen ist.

Was passieren könnte, wenn ein Handlungsverbot eingeführt würde, erläutert er anhand der Poyabrücke. «Würde dieses Vorhaben aufgrund des Finanzreferendums abgelehnt, so könnte dem Grossen Rat und eventuell dem Volk dieses Projekt erst nach Ablauf des Moratoriums erneut unterbreitet werden.» Der Staatsrat weist auch darauf hin, dass es nicht immer leicht ist zu unterscheiden, ob es sich bei einer Wiederaufnahme eines gescheiterten Projektes um dasselbe oder ein neues Projekt handelt.

Die Regierung erinnert daran, dass es auf Gemeindeebene eine Regelung gibt, die in eine ähnliche Richtung wie die SP-Motion geht. Gemäss Gemeindegesetz kann nur der Gemeinderat der Gemeindeversammlung beantragen, ein Geschäft erneut zu behandeln, über das sie vor weniger als drei Jahren befunden hat. Die Geschäfte, über die die Gemeindeversammlung entscheiden kann, seien aber im Gesetz abschliessend festgelegt.

Der Grosse Rat wird die Motion von Jacques Gavillet vermutlich in der kommenden Juni-Session behandeln.

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