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Vom Fanatismus zum Faschismus?

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Braunes Gedankengut soll in der GC-Kurve an Stärke gewonnen haben. Hässliche Szenen erzürnen alle Fussballliebhaber und in diesem Fall nicht nur Grasshopper-­Anhänger. Hooligans sind nicht die gestandenen Gescheiten. Weder handelt es sich hier um versierte Rebellen noch um erprobte Agitatoren. Es ist das Pack aus angeblichen Faschos, das ein Stadion in Geiselhaft nehmen und ein Spiel ins Unglück stürzen kann. Diese paar Dutzend Chaoten, die den renommierten Grasshopper Club Zürich (gegründet am 1. September 1886) quasi strangulieren, ihm in der obersten Liga des Schweizer Fussballs das Genick brechen, zerstören im Spiel FC Luzern gegen GC nicht nur den Spass am Anlass an und für sich, sondern rauben den Akteuren, den Zuschauern und den Reportern den Glanz der Freude am Spektakel. Der Spielabbruch an jenem Sonntagabend trübt das Bild der gesamten Schweizer Sportkultur.

Die oberste Etage im Clubfussball, die Swiss Football League, macht schon lange zu gute Miene dazu. Die Arroganz der Profis haben wir längstens satt. Das Verhalten dieser Spieler dient nicht dazu, dem Problem Chaotentum zu begegnen. Leise Demut gab es noch bei Charly Elsener, Köbi Kuhn und Fritz Künzli. Echte Fussballästhetiker und -kritiker, Sympathisantinnen und Anhänger jedes Schweizer Clubs leiden mit GC. Das ist nicht nur ein Vorfall, der zu analysieren ist, Herr Präsident, das ist ein menschenfeindlicher Angriff, Terror auf friedlicher grüner Rasenfläche, der zu bekämpfen ist.

Frustrierte Fanatiker zählt man auf allen Rängen, doch gewalttätig sind sie nicht uni­sono. Nun gilt es für die Clubverantwortlichen in erster Linie, die Drahtzieher zu ermitteln und diese Horde zu bestrafen. In Luzern wollte dieser Mob die Spieler dazu zwingen, Trikots und Hosen auszuziehen und in Unterwäsche über den Platz zu laufen. Das Zweite wäre, dem Leiden der Spieler nachzufühlen, die sich unwürdig aus der Arena verabschieden müssen. Drittens: Wären Geisterspiele von uns Zuschauerinnen und Zuschauern als Rüge zu begrüssen? Denkbar ist es. Eine harte Bestrafung der Misse­täter ist dringlich.

Emil Schneuwly, Wünnewil

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