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Vom Heimatort und der Hundehaltung

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19 neue Gesetze treten im Kanton Freiburg mit dem Jahresbeginn in Kraft, dazu 29 Verordnungen, eine Richtlinie und das Dekret zum Staatsbudget 2017. Verschiedene Gesetze betreffen Gemeindefusionen, so etwa jene der Gemeinden Oberschrot, Plaffeien und Zumholz oder jene von Bärfischen, Courtepin, Villarepos und Wallenried. Ein weiteres Gesetz wird die Bürger von solchen Fusionsgemeinden interessieren. Neu können sie nämlich innerhalb von zwei Jahren nach der Fusion beantragen, dass ihr alter Heimatort neben dem neuen in Klammern bestehen bleibt. Bürgerinnen und Bürger von Oberschrot können beispielsweise beantragen, dass ihr Heimatort nicht einfach zu Plaffeien wechselt, sondern Plaffeien (Oberschrot) heisst.

Mit dem neuen Jahr haben Gemeinden die Möglichkeit, die nötige Unterschriftenzahl für ein Gemeindereferendum autonom herunterzusetzen. Bisher waren Unterschriften von 10 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dafür notwendig – auf Kantons­ebene sind es nur 3 Prozent, also 600 Unterschriften.

Von Bern überholt

Ein weiteres Gesetz, das der Grosse Rat im vergangenen Jahr abgeändert hat, ist jenes über die Hundehaltung. Wer freiwillig in einem Hundeklub Kurse für Hundehalter durchführt, muss künftig keine vom Bund vorgeschriebene – und oft teure – Ausbildung absolvieren. Diese ist im Kanton Freiburg nur noch für Ausbildner Pflicht, die fachspezifische, obligatorische Kurse anbieten.

Wie lange diese Gesetzesänderung gültig sein wird, ist allerdings offen. Nur kurz nachdem der Freiburger Grosse Rat das Gesetz angepasst hatte, entschied das Bundesparlament, das Hundekurs-Obligatorium für Hundehalter aufzuheben. Die Kantone können den Besuch der Kurse jedoch weiterhin vorschreiben.

Neue Gesetze treten auch in Kraft zum E-Government und zum Öffentlichkeitsprinzip. So sollen Freiburgerinnen und Freiburg künftig beispielsweise Baugesuche über einen virtuellen Schalter einreichen können oder auf demselben Weg Betreibungsregisterauszüge verlangen. Der Kanton will damit an den Erfolg des elektronischen Tools für das Ausfüllen der Steuererklärung Fritax anknüpfen.

Mit der Anpassung des Öffentlichkeitsgesetzes an die Aarhus-Konvention erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen breiteren Zugang zu Dokumenten im Umweltbereich.

Eine weitere Gesetzesänderung wird die Restaurantbesitzer freuen, die den Food Trucks kritisch gegenüber stehen. Neu kann der Kanton die Betreiber zur Einhaltung von Standards in Bereichen wie Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Ausbildung, Arbeitsrecht und Sozialversicherungen verpflichten. Nicht erlaubt wird es diesen sein, Tische oder Stühle für die Konsumation vor Ort einzurichten.

Rekurs und Referendum

Bei zwei Gesetzen, die der Grosse Rat im vergangenen Jahr verabschiedet hat, ist unklar, wann sie in Kraft treten: Gegen das neue Raumplanungsgesetz haben drei Grossräte und die Gemeinde Villars-sur-Glâne Rekurs beim Bundesgericht eingelegt. Sie fechten den Entscheid des Grossen Rates an, Gemeinden das Kaufrecht von eingezontem Land zu verwehren, wenn dieses nach zehn Jahren nicht überbaut oder nicht gemäss seiner Nutzungsbestimmung verwendet wird. Gibt das Bundesgericht den Einsprechern recht, muss der Staatsrat das Gesetz entsprechend anpassen und die Änderung dem Gros­sen Rat vorlegen.

Das Referendum ergriffen haben Gewerkschaften und Linke gegen das neue Gesetz über die kantonale Gebäudeversicherung (FN von gestern). Die Volksabstimmung dazu wird voraussichtlich am 24. September stattfinden.

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