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Von 25 Millionen Franken ist erst eine Million ausbezahlt

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Es gibt wohl kaum ein Unternehmen, das letztes Jahr die erste Welle der Corona-Pandemie nicht gespürt hat. Am 14. Oktober nahm der Grosse Rat deshalb ein Gesetz an, das die Auswirkungen des Coronavirus im April und im Mai 2020 finanziell abfedern soll. Das sogenannte MUSG-Covid-19. Demnach können Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Selbstständigerwerbende ein Gesuch für einen Beitrag stellen. Dieser wird individuell festgelegt, beträgt aber maximal 2560 Franken im Monat. Gesuche können bis am 31. Januar eingereicht werden.

Gleichbehandlung

Mit dieser Massnahme möchte der Kanton Selbstständigerwerbende und Führungskräfte, also Angestellte des eigenen Unternehmens, gleich behandeln. Denn Führungskräfte haben im Frühjahr Kurzarbeitsentschädigung erhalten, die monatlich maximal 3320 Franken betrug. Selbstständige erhielten eine Erwerbsausfallentschädigung von maximal 5880 Franken im Monat. «Die Differenz beträgt 2560 Franken und ist deshalb der monatliche Höchstbetrag für die aktuellen Gesuchsteller», erklärt Fabien Stauffacher, wirtschaftspolitischer Berater der Freiburger Wirtschaftsförderung, auf Anfrage der FN, weshalb es zur Massnahme kam. Zudem wurden bisher jene Selbstständige von der finanziellen Hilfe des Bundes ausgeschlossen, die 2019 unter 10 000 Franken oder über 90 000 Franken Einkommen pro Jahr hatten. Nun qualifizieren sich eben diese Personen für die kantonalen Beiträge. Zudem qualifizieren sich Führungskräfte, die im April und im Mai 2020 eine pauschale Kurzarbeitsentschädigung erhalten haben.

Ausgehend vom Maximum

«Bisher haben wir knapp 500 Gesuche erhalten», sagt Fabien Stauffacher. Für die Gesuchsteller ist total eine Million Franken ausbezahlt worden. Das ist weniger als erwartet. «Der Grosse Rat hat sich entschieden, das schlimmste Szenario zu wählen, um sicherzugehen, dass es ausreicht», sagt er.

Da es keinen Erfahrungswert im Kanton Freiburg gibt, wurden die Zahlen der Kantone Wallis und Genf als Richtwert genommen. Somit stehen in Freiburg 25 Millionen Franken bereit. Theoretisch, wie Stauffacher relativiert. Dieser Betrag gelte, wenn alle potenziellen Gesuchsteller sich melden würden. Im Szenario ging der Grosse Rat von 6000 bis 8000 Gesuchen aus. «Es ist scheint relativ wenig, dass bisher 500 Gesuche eingegangen sind. Schliesslich sind es trotzdem 500 Personen, die in einer schwierigen finanziellen Situation sind.»

Kleiner Aufwand

Gesuche können seit dem 1. Dezember 2020 online eingereicht werden. Der administrative Aufwand ist Stauffacher zufolge kein Grund, weshalb es noch nicht zu mehr Anfragen kam. «Wenn man alle Dokumente beisammen hat, dauert es etwa 15 Minuten, um das Formular auszufüllen.» Online kann zudem bereits eingesehen werden, wie viel einem zustehen würde.

Als Grund für die wenigen Anfragen nennt Stauffacher die Zeit. Viele Betroffene seien in der Gastronomie tätig und waren im Dezember zu beschäftigt mit der Wiedereröffnung und Schliessung ihrer Gaststätten. «Auch Treuhänder, mit denen viele KMU arbeiten, hatten im Dezember wohl zu viel zu tun.» Deshalb geht er davon aus, dass in den kommenden Wochen noch mehr Gesuche eingehen werden. Da die Frist gesetzlich geregelt ist, kann sie nicht verlängert werden.

Weitere Informationen: www.promfr.ch/de/covid-19-new/musg

«2560 Franken pro Monat ist der Höchstbetrag für die aktuellen Gesuchsteller.»

Fabien Stauffacher

Wirtschaftspolitischer Berater der Freiburger Wirtschaftsförderung

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