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Von der 101. bis zur 300. Stunde vergütet

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Die höheren Kader des Kantons arbeiten oft mehr, als in ihrem Arbeitsvertrag steht. Sie bekommen ihre Überstunden von der 101. bis zur 300. Stunde vergütet – aber nur dann, wenn diese nicht innerhalb von sechs Monaten kompensiert werden können. Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Anfrage der Grossratsmitglieder Gabriel Kolly (SVP, Corbières) und Ursula Krattinger-Jutzet (SP, Düdingen) fest.

Die Anstellungsbehörden würden überdies den Stand der Überstunden und der Ferien ihrer höheren Kader regelmässig kontrollieren, hält die Kantonsregierung weiter fest. Die Kader müssten wie alle anderen Mitarbeitenden ihre Arbeitszeit im Allgemeinen über eine Software namens GTA erfassen. Das Vergütungssystem verhindere eine Anhäufung von Überstunden, da maximal 200 Stunden pro Jahr vergütet würden.

Ferien und Überstunden, welche den höheren Kadern zum Zeitpunkt der Pensionierung noch zustehen würden, werden nicht budgetiert. Ausserdem würden Ferientage in den meisten Fällen kompensiert und nicht ausbezahlt.

Ende 2019 waren beim Kanton 120 höhere Kader angestellt. Ihre nicht bezogenen Ferientage beliefen sich auf insgesamt 1603 Tage oder 13,3 Tage pro Person. Bei den Überstunden kommen sie auf insgesamt 10 692 Stunden, also auf durchschnittlich 89 Stunden pro Person.

jcg

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