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Von der Anhörung zur Koordination

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Von der Anhörung zur Koordination

Monika Bürge-Leu wird Präsidentin der Zulassungskommission Zivildienst

Die in Wünnewil wohnhafte, 47-jährige Juristin Monika Bürge-Leu ist vom Bundesrat zur Präsidentin der Kommission für Gewissensprüfungen gewählt worden. Möglicherweise wird dieses ausserparlamentarische Organ in zwei bis drei Jahren aufgelöst werden.

Von WALTER BUCHS

Die Sensler Rechtsanwältin ist bereits seit der ersten Anhörung von Militärdienstverweigerern im Oktober 1996 Mitglied der Kommission, die darüber entscheidet, wer aus Gewissensgründen zum zivilen Ersatzdienst zugelassen wird. Nun hat sie Bundesrat Joseph Deiss auf Jahresbeginn zur Präsidentin der Zulassungskommission Zivildienst ernannt, wie das Volkswirt-
schaftsdepartement am Dienstagnachmittag bekannt gab. Sie löst den früheren Aargauer Nationalrat und Generalstabsoberst Anton Keller ab.

Verantwortungsvolle Aufgabe

Der primäre Auftrag der Zulassungskommission besteht in der Behandlung und Entscheidung der Zulassungsgesuche von Personen, die anstelle des Militärdienstes Zivildienst leisten wollen. Die Kommission arbeitet dabei in sieben Gruppen, die je einem Regionalzentrum des Zivildienstes zugeordnet sind. Gemäss Mitteilung des Departements geht es dabei jährlich um 1700 Gesuche.

Wie Monika Bürge-Leu den FN gegenüber sagte, hat sie bis jetzt für diese Aufgabe pro Jahr 12 bis15 Anhörungstage aufgewendet. Dazu kam ein jährlicher Schulungsteil. Der Arbeitsanfall für die Präsidentin entspreche in etwa einem 40-Prozent-Pensum.

Praxis im Umbruch

Gemäss Unterlagen der Zivildienststelle hat die Präsidentin neben Repräsentations- und Koordinationsaufgaben eine einheitliche Entscheidungspraxis der Kommission sicherzustellen. Hiezu erteilt sie an die Mitglieder entsprechende Weisungen. Wenn ein Mitglied seine Aufgaben nicht gemäss Bestimmungen erfüllt, kann sie verschiedene Massnahmen treffen. Diese gehen von Ermahnung über Verwarnung bis hin zum Antrag ans Departement auf Suspendierung oder Ausschluss.

Monika Bürge-Leu ist vorerst für zwei Jahre ernannt worden. Es kann durchaus sein, dass eine Erneuerung des Mandats nicht mehr nötig sein wird. Der Nationalrat hat sich nämlich im Dezember für die Abschaffung der Gewissensprüfung ausgesprochen (FN vom 15. Dezember 2005; siehe auch Kasten). Einer Abkehr von der Gewissensprüfung kann auch Monika Bürge-Leu einiges abgewinnen, wie sie vorsichtig durchblicken lässt. Die Bereitschaft, das Anderthalbfache an Diensttagen zu leisten, die im Militär gefordert werden, sei als Tatbeweis ein starkes Zeichen. Sie könnte sich allenfalls ein Beschränkung der Anhörung auf zweifelhafte Fälle vorstellen, ob diese dann durch eine kleine Kommission oder die Verwaltung erfolgt, bleibe im Moment noch dahingestellt.
Die zweifache Mutter Monika Bürge-Leu war Richterin am Bezirksgericht Tafers und für kurze Zeit auf Gemeindeebene politisch aktiv. Als CVP-Mitglied des Verfassungsrates von 2000 bis 2004 hat sie die deutschsprachige Redaktionskommission präsidiert. Seit 2004 führt sie in Flamatt eine eigene Praxis für Rechtsberatung und Mediation. Seit dem 1. April 2005 ist sie deutschsprachige Mediatorin in der kantonalen Jugendstrafpflege. Das Engagement in dieser für die Schweiz bis jetzt einzigartigen Mediation entspricht nach ihren Angaben etwa 30 Prozent eines Vollpensums.

Gewissensprüfung umstritten

Die vor nunmehr bald zehn Jahren eingeführte Gewissensprüfung für die Zulassung zum zivilen Ersatzdienst hat ein politisch heisses Thema etwas abgekühlt. Es hat sich aber gezeigt, dass der Run auf Zivildienst nicht so gross war, wie viele befürchtet hatten. Seitdem der Bestand der Armee stark reduziert wurde, ist es zudem viel einfacher, sich auf «blauem Weg» (Arztzeugnis) vom Militärdienst zu drücken. Der Umweg über den anderthalb so langen Zivildienst ist da gar nicht nötig.

Deshalb stellt sich die Frage, ob die aufwändige und kostspielige Infrastruktur mit einer 125-köpfigen Zulassungskommission sowie Vollzugsstelle nicht überrissen ist. Zudem setzt sich mehr und mehr die Überzeugung durch, dass die Gewissensprüfung zu Gunsten des Tatbeweises abgeschafft werden könnte.
Dies ist das Ziel einer vom Nationalrat Mitte Dezember 2005 überwiesenen Motion. Falls der Ständerat diese Motion auch überweist, wird die Gewissensprüfung laut Bundesrat aber frühestens 2008 abgeschafft. Er hat nämlich soeben den Leistungsauftrag an die Vollzugsstelle für den Zivildienst um zwei Jahre verlängert. Deshalb wurde die neue Präsidentin der Zulassungskommission Zivildienst, Monika Bürge-Leu, vorerst bloss für zwei Jahre ernannt. wb

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