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Von der Armbrust zur Feuerwaffe

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Kathrin Utz tremp

Seit die Armbrust dem Wilhelm Tell geholfen hat, den Gessler zu erschiessen, ist sie im schweizerischen Raum einerseits zu einem Qualitätszeichen und andererseits zu einem folkloristischen Spielzeug geworden. Darüber vergisst man ganz, dass sie im Spätmittelalter auch der Verteidigung der mittelalterlichen Stadt diente.

Auftrag für einen Düdinger

Am 19. September 1379 nahm die Stadt Freiburg den Armbrustmacher Petermann von Düdingen für zehn Jahre in ihren Dienst. Er sollte jedes Jahr zehn Florin bekommen, zahlbar in vier Raten an den vier Fronfasten, und dafür jedes Jahr zwei Armbrüste herstellen. Darunter hat man sich wohl nicht einfache Handarmbrüste vorzustellen, sondern schwere Wallarmbrüste, die auf den Stadtmauern zur Verteidigung der Stadt eingesetzt wurden und die gegen Ende des 14. Jahrhunderts von den Feuerwaffen abgelöst wurden.

Der Armbruster Petermann von Düdingen scheint der Stadt Freiburg zehn Jahre lang gedient zu haben, denn 1391 bekam er einen neuen Vertrag, der diesmal auf drei Jahre befristet, aber um weitere drei Jahre verlängerbar war. Diesmal war aber nicht mehr von Armbrüsten die Rede, sondern bereits von Kanonen, Pulver und von Kriegsmaschinen, die Steine warfen. Um die Kriegsmaschinen unterzubringen, brauchte es Gebäude, die 1425 in Auftrag gegeben wurden.

Sehnen für die Stadtarmbruster

Nichtsdestoweniger wurden auch weiterhin Armbrüste verwendet, wohl nun eher einfache Handarmbrüste. Jedenfalls erging zu Beginn des Jahres 1426 ein strenger Befehl an die Metzger, keine Sehnen der von ihnen getöteten Tiere aus der Stadt zu exportieren, sondern diese dem Stadtarmbruster anzubieten, der für hundert Sehnen 4 Schilling (Lausanner Währung) bezahlen musste. Drei Jahre später wurde der Preis für die Sehnen leicht erhöht: auf fünf Schilling für hundert Stück.

Dann kamen die Büchsenmeister

Es gab also immer noch einen Stadtarmbruster, der dann im März 1426 auf Lebenszeit angestellt wurde. Im Jahr 1435 wurde für die Dauer von fünf Jahren zusätzlich ein Büchsenmeister in Dienst genommen, der jedes Jahr einen Lohn von 30 Gulden erhalten und seine Söhne in seinem Beruf nachziehen sollte. Der Armbruster wurde dadurch jedoch nicht ersetzt, sondern blieb weiterhin im Amt, wurde aber in seinem Lohn deutlich zurückgestuft: von 20 Gulden (ca. 30 Pfund) und einem Rock pro Jahr auf 20 Pfund und einen Rock pro Jahr.

Das Armbrustschiessen wurde immer mehr zu einem Freizeitvergnügen, dem man in ersten eidgenössischen Schützenfesten huldigte. So spiegelt sich in den Gesetzen der «Ersten Gesetzessammlung» der Stadt Freiburg die Ablösung der Armbrüste durch die Feuerwaffen.

Kathrin Utz Tremp ist Historikerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin des Staatsarchivs Freiburg.

Literatur: La «Première collection des lois» de Fribourg en Nuithonie, hg. von Chantal Ammann-Doubliez (Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Bd. VI/1), Nrn. 83, 96, 336, 341, 343, 345, 355, 426c, 433, 447. Albert Büchi, Schiesswesen und Schützenfeste in Freiburg bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts, in: Freiburger Geschichtsblätter 12 (1905), S. 152-170 (mit wichtigen Ergänzungen aus anderen Quellen).

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