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Von der lebenslangen Rente zur Pensionskasse des Staatspersonals

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Im Sommer 2019 hatte der Grosse Rat mit der Annahme einer Motion dem Prinzip fast einstimmig zugestimmt, wonach Staatsrätinnen und Staatsräte sowie Oberamtspersonen in Zukunft keinen Anspruch mehr auf eine lebenslange Rente haben. Freiburg wird sich mit dieser Praxis unter die meisten anderen Kantone einreihen: Nur sechs wenden noch das bisherige Freiburger System an. Für die Mitglieder des Kantonsgerichts fand der Wechsel bereits statt, aber einige Personen beziehen noch Rente nach dem alten System.

Mit Übergangszahlung

Um diesen Systemwechsel zu vollziehen, legt der Staatsrat dem Grossen Rat nun einen Gesetzesentwurf vor.

Dabei galt es insbesondere, die Übergangsbestimmungen zu regeln. Ehemalige Staatsräte und Oberamtmänner, oder solche, die noch während des bisherigen Systems gewählt wurden, haben weiterhin Anspruch auf die lebenslange Rente. Die Änderung betrifft also nur neu gewählte Personen. Falls das Gesetz bis dahin angenommen wird, gilt es also schon ab den kantonalen Wahlen im Herbst.

Ebenfalls regelt das Gesetz eine Übergangsleistung bis zum Erreichen des AHV-Alters. Dazu wurde ein Schwellenalter von 50 Jahren im Gesetzesentwurf festgehalten, ab dem bis zum AHV-Alter Übergangsleistungen in Form eines Gehalts ausgerichtet werden. Diese sind abhängig von der Amtsdauer und erreichen maximal 60 Prozent des letzten Gehalts. Darauf werden auch Sozialversicherungsbeiträge erhoben.

Mit dem neuen System treten die Magistratspersonen neu der Pensionskasse des Staatspersonals bei. Die Oberamtspersonen fallen in den normalen Pensionsplan, die Staatsrats-Mitglieder hingegen sind gemäss einem Sonderplan versichert, weil ihr Gehalt über der existierenden Skala liegt.

Nicht mehr vertretbar

Das bisherige System einer lebenslangen Rente sollte die Attraktivität der betreffenden Mandate garantieren. Auch sollte das Risiko der beschränkten Amtsdauer damit abgefedert werden. Niemand sollte aus rein finanziellen Gründen auf eine Kandidatur für ein solches Amt verzichten, schreibt der Staatsrat in seiner Botschaft.

Unterdessen werde eine solche Praxis aber als kaum mehr vertretbares Privileg angesehen. Der Mangel an beruflicher Sicherheit sowie der Ruf nach Flexibilität gehören zur heutigen Berufswelt. Dazu kommt, dass die gesamte Bevölkerung für die berufliche Vorsorge Opfer bringen muss, und deshalb sollten auch Magistratspersonen nicht von diesem Vorsorgesystem ausgenommen sein.

Die genauen finanziellen Auswirkungen sind nicht zu bestimmen. Allerdings dürfte es allgemein zu Einsparungen für den Staat kommen.

uh

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