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Vor Bundesgericht abgeblitzt

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Vor Bundesgericht abgeblitzt

Freiburgerin definitiv wegen Aufnehmen eines Kurden verurteilt

Das Bundesgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde der Freiburgerin Madeleine Parrat abgewiesen. Sie muss definitiv eine Busse wegen Beherbergung eines papierlosen Kurden zahlen.

Von FRANK STETTLER

Madeleine Parrat hatte 2002 einen 20-jährigen Kurden ohne Aufenthaltsbewilligung während knapp dreieinhalb Monaten bei sich zuhause aufgenommen. Dafür wurde die Lehrerin am 16. Juni 2003 vom Polizeirichter des Saanebezirks wegen Verstosses gegen das Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Ausländer (Artikel 23 des Bundesgesetzes) zu einer Busse von 300 Franken verurteilt.

Enttäuscht, aber nicht erstaunt

Die Nichtigkeitsbeschwerde von
Madeleine Parrat wurde nun vom Bundesgericht erwartungsgemäss abgewiesen. Sie muss die 300 Fran-
ken definitiv bezahlen. Neu hinzu kommen 2000 Franken Gerichtskosten.

Madeleine Parrat zeigte sich von diesem negativen Entscheid enttäuscht, aber keineswegs erstaunt: «Wenn man einen Fall weiterzieht, hofft man stets auf eine positive Entwicklung. Deshalb bin ich sicherlich etwas enttäuscht. Es hat mich indes keineswegs überrascht, dass der Respekt vor dem Gesetz offenbar grösser ist als jener vor den Menschen. Das Urteil ist scheinheilig. Die Schweiz weiss nicht, wie sie die Ausländerfrage regeln soll und macht die Grenzen dicht. Ich für meinen Teil fühle mich nach wie vor unschuldig.»

Artikel 23 falsch interpretiert?

Rechtsanwalt Jean-Michel Dolivo, welcher die Interessen von Madeleine Parrat vor dem Bundesgericht vertrat, stellt fest, dass sich die höchste Instanz des Landes rigoros und kaltherzig auf die vorhandenen Gesetze beruft: «Das Bundesgericht trat nicht auf die Legitimität der Aktion von meiner Mandantin ein, welche ausschliesslich aus humanitären Gründen handelte. Ich empfinde dieses Urteil als mangelnder Respekt vor den Menschenrechten.»

Jean-Michel Dolivos’ zentrales Argument vor dem Bundesgericht war, dass das kantonale Strafgericht den Artikel 23 falsch interpretiert habe. Der Artikel besagt, dass jemand, der einen illegalen Aufenthalt eines Ausländers unterstützt oder vereinfacht, mit Gefängnis oder Geldbusse bestraft werden kann.
Laut Dolivo wurden die Begriffe «unterstützen» und «vereinfachen» irrtümlich ausgelegt. «Ausserdem ist dieser Artikel für Personen, die keinen Profit aus der Beherbergung eines Papierlosen ziehen, nicht zulässig», führt Dolivo weiter aus. Das Freiburger Strafgericht habe die humanitären Absichten Parrats ja zu Recht anerkannt.
Das Bundesgericht wollte dieser Argumentation nicht folgen und bestätige das Urteil des Polizeirichters des Saanebezirks.

Ob der Fall nun gar vor den europäischen Gerichtshof in Strassburg weitergezogen wird, liess Jean-Michel Dolivo offen.

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