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Vor Verboten braucht es Parkplätze

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Autor: Imelda Ruffieux

Freiburg Das neue Konzept zur Verkehrsregelung auf Alp- und Waldstrassen sieht vor, dass beim Fahrverbot zusätzliche oder wenn nötig neue Abstellplätze für Motorfahrzeuge geschaffen werden. «Das Detailkonzept für diese Fahrzeugabstellplätze ist in Ausarbeitung und soll bis Herbst 2011 realisiert werden», erklärt der Staatsrat. Die Planung erfolge in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern, den Mehrzweckgenossenschaften und den Gemeinden (FN vom 1. Juni).

Dies schreibt der Staatsrat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss der Grossräte Rudolf Vonlanthen (FDP, Giffers) und Alfons Piller (SVP, Plaffeien). Diese hatten mittels einer Petition mit 11111 Unterschriften für eine Neubeurteilung der Verkehrsregelung gekämpft, waren aber beim Staatsrat abgeblitzt.

Keine Bewirtschaftung

Wie der Staatsrat ausführt, werden Polizei, Wildhüter und Förster zwar für die Einhaltung der Fahrverbote zuständig sein, nicht jedoch für die Kontrolle von parkierten Autos entlang der offenen Wege und auf Abstellplätzen. Der Staatsrat habe darauf verzichtet, rechtliche Grundlagen für die Einführung und Bewirtschaftung von gebührenpflichtigen Parkplätzen in den Voralpen auszuarbeiten. Als Folge davon hätten mehrere Genossenschaften und Gemeinden vorgesehen, das Parkieren von Autos entlang der nicht gesperrten Strassen zu genehmigen.

Keine Ausnahme

Die beiden Sensler Grossräte hatten vom Staatsrat auch wissen wollen, ob für die Staatshütte Glunggmoos eine Sonderregelung vorgesehen ist. Er verneint dies: Der Waldweg im Glunggmoos werde beim Waldeingang mit einem Fahrverbot und der Zusatztafel «Land- und Forstwirtschaft oder mit Ausweis gestattet» versehen. Die Mieter der Hütte würden einen Ausweis für eine beschränkte Zufahrt (pro vier Personen ein Fahrzeug) erhalten. Zudem sei vorgesehen, den Parkplatz beim Waldeingang zu vergrössern.

Der Staatsrat teilt weiter mit, dass die Bevölkerung einige Wochen vor dem Aufstellen der Signaltafeln breit informiert werden soll. Für die Umsetzungskosten und die Anschaffung der Verbotstafeln müssten die Gemeinden aufkommen, wie dies im Gesetz vorgesehen ist, heisst es in der Antwort. Der Staat subventioniere einen Teil der Umsetzungskosten und beteilige sich auch als Grundeigentümer.

Die beiden Grossräte wollten zudem wissen, ob es stimme, dass auf einigen gesperrten Strassen schwere Lastwagen verkehren würden. «Die Fahrverbote gelten für alle», antwortet der Staatsrat. Doch könne der Zusatz «Forst- und landwirtschaftlicher Verkehr gestattet» dazu führen, dass ausnahmsweise auch einmal Lastwagen für entsprechende Arbeiten eingesetzt würden.

Das Fahrverbot gilt auch für das Glunggmoos.Bild Charles Ellena/a

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