Am 27. August des letzten Jahres verlegten auf der Baustelle des Lidl-Lagers in Sévaz sechs Arbeiter unter der Leitung ihres Vorarbeiters Gitterroste auf einer Zwischenebene. Dabei fiel ein 27-Jähriger durch ein Loch in diesem Zwischenboden; die Stelle war noch nicht mit Gitterrosten belegt. Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den 33-jährigen Vorarbeiter mittels Strafbefehl verurteilt, dies, weil er keine Schutzmassnahmen vorgesehen hatte. «Dies wäre technisch möglich gewesen, wenn auch mit einem gewissen Aufwand verbunden», heisst es im Strafbefehl. Doch auch bereits eine gute Arbeitsorganisation hätte den Unfall vielleicht verhindern können – «indem von hinten nach vorne auf eine stets gleiche Höhe gearbeitet worden wäre». So hätten die Zuträger der Gitterroste das Material von hinten über die verlegten Gitterroste herangeliefert, und die vordersten Arbeiter hätten sie entgegengenommen und verschraubt. «Stattdessen bestand offenbar eine offene und ungeschützte Gasse zwischen den bereits verlegten Bahnen von Gitterrosten», schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Vorarbeiter habe die Regeln der Baukunst verletzt und sich damit einer fahrlässigen Gefährdung schuldig gemacht. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen mit einer zweijährigen Probezeit und einer Busse von 300 Franken verurteilt. Dazu kommen Gerichtskosten von 770 Franken.
- Zürich
- 18.03.2023
- Paid Post
- 18.03.2023
Experten sehen die Zukunft der angeschlagenen Credit Suisse (CS) kritisch. Die Prognosen reichen von mehrmonatigen Problemen bis hin zum Ende der angeschlagenen Schweizer Grossbank, …