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Vorbestrafter Pädophiler muss ins Gefängnis

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Autor: Marc Kipfer

Estavayer-le-Lac Das Strafgericht in Estavayer-le-Lac hat gestern Montag ein Ehepaar aus dem Broyebezirk verurteilt. Der 62-jährige Mann hat sich sexuelle Handlungen mit einem Kind zu Schulden kommen lassen und wurde mit 18 Monaten Gefängnis bestraft. Die Hälfte davon muss der bereits mehrfach vorbestrafte Mann absitzen.

In flagranti ertappt

Der 62-jährige Schweizer war bereits vor elf Jahren zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er ein damals 5-jähriges Mädchen an Vagina und Po unsittlich berührt hatte. Im Laufe der damaligen Ermittlungen hatten zwei Nichten des Mannes ausgesagt, ihr Onkel habe Ende der Siebzigerjahre ähnliche Taten an ihnen verübt. Eine der Nichten gab zudem an, ihre Tante habe von den Taten ihres Mannes gewusst, ihn einmal sogar in flagranti dabei erwischt, ohne zu reagieren.

Opfer erst drei Jahre alt

Die Ehefrau, die sich gestern vor Gericht als «Tagesgrossmutter» bezeichnete, betreute auch nach der Erstverurteilung ihres Gatten jahrelang Kinder in ihrem Bauernhaus. Sie habe sich allein gefühlt, gab sie als Grund für ihre Tätigkeit als Tagesmutter an. Auf eine Annonce meldete sich im Herbst 2007 die Mutter der dreijährigen Amélie*. Während rund zwei Monaten war Amélie an drei Tagen pro Woche bei der Angeklagten zu Besuch.

Zu Hause bei seiner Mutter klagte das Mädchen eines Tages über einen Juckreiz an der Scheide. Die Mutter, misstrauisch geworden, fragte nach. Der Ehemann der Tagesmutter berühre sie dort «immer» mit den Fingern, erzählte Amélie unter Tränen. Ihre Mutter schaltete die Polizei ein.

Geständnis zurückgezogen

An der gestrigen Gerichtsverhandlung bestritt der Mann die Vorwürfe. Während der Ermittlungen hatte er allerdings gestanden, in einem Fall das Mädchen im Intimbereich berührt und während einer halben Minute gestreichelt zu haben. «Das habe ich nie gesagt», behauptete der Mann vor Gericht und gab an, sich an den rund zwei Jahre zurückliegenden Vorfall nicht mehr genau zu erinnern. «Ich habe damals nur kurz kontrolliert, ob das Mädchen in die Hose gepinkelt hat», lautete seine neue Version. Warum er dies unter der Unterhose kontrolliert hat, könne er nicht mehr sagen.

Geldreserve für Therapie

Seine 61-jährige Frau hat im neuerlichen Fall ihre Aufsichtspflicht verletzt und sich der Beihilfe schuldig gemacht. Obwohl sie von der Vorstrafe ihres Gatten wusste, liess sie Amélie mit ihm alleine im Haus, als sie einkaufen ging; in dieser Zeitspanne geschah die Tat. «Ich war höchstens 14 Minuten weg», sagte die Frau, die hinter der Anklage von Amélies Mutter ein Komplott gegen sich und ihren Ehemann wittert und vor Gericht auch die Tat bestritt, die 1998 zur Vorstrafe ihres Mannes geführt hatte.

Nebst der Haftstrafe des Mannes wird die Ehefrau mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 10 Franken konfrontiert, falls sie innerhalb von drei Jahren wieder straffällig wird. Das Ehepaar schuldet dem Opfer eine Genugtuungssumme von 2000 Franken und muss auch für eine Psychotherapie aufkommen, falls Amélie später eine solche benötigt.

Die Geldstrafen dürften das Ehepaar hart treffen. Der Mann ist verschuldet und seit Monaten arbeitslos: Seinen letzten Job hat er verloren, als er ertappt wurde, wie er sich während der Arbeitszeit an einer Kuh sexuell befriedigte. Der Mann muss sich, wie auch seine Gattin, in psychiatrische Behandlung begeben.

* Name von der Redaktion geändert.

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