Wie die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) in ihrem Vernehmlassungsbericht schreibt, ist ihr «eine umfassende Information zur Anwendung des neuen kantonalen Rechts ein wichtiges Anliegen». Deshalb werden zwischen Dezember 2009 und Anfang nächsten Jahres unter der Leitung der RUBD Informationssitzungen und Einführungskurse zuhanden der Gemeinden und weiterer Kreise wie Techniker abgehalten.
Hiezu betont die RUBD, dass die kantonale Verwaltung für allfällige Fragen hinsichtlich der neuen Gesetzgebung sowie für Fragen zur Behandlung der Dossiers während der Übergangsphase zur Verfügung steht.
Arbeitshilfen
Ausserdem wird der Kanton nächstens Richtlinien über den Mindestinhalt von Baugesuchen sowie ein Bauhandbuch herausgeben. Zudem werden die Arbeitshilfen für die Regional- und Ortsplanung angepasst, wie es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch heisst.
Die Dokumente zur neunen kantonalen Gesetzgebung im Bereich Raumplanung und Bauen sowie die Berichte zur öffentlichen Vernehmlassung sind per Internet abrufbar. wb
Website: admin.fr.ch/rubd