Der Fall Schmitten hatte bei seinem Auffliegen im Frühling 2007 landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Dabei ging es um Vergewaltigungen, erzwungenen Gruppensex und Aufforderungen zur Prostitution. Auch Minderjährige waren an den Taten beteiligt. Diese wurden im März 2009 von der Jugendstrafkammer zu teils mehrmonatigen Gefängnisstrafen und Bussen verurteilt (siehe FN vom 18. März 2009).
Die Eltern des zur Tatzeit 17-jährigen Mädchens stiessen Ende 2006 auf eine ChatUnterhaltung ihrer Tochter, bei der sie ausführlich von einem Vorfall im Sommer 2005 erzählte, bei dem sie von mehreren Männern im Rahmen einer Gangbang mehrmals zu Geschlechtsverkehr und Oralsex gezwungen worden sei. Dies geschah in Schmitten in einer Wohnung ihres Bekannten, der acht weitere Kollegen zu sich eingeladen hatte. Das Ganze wurde mit mehreren Handys gefilmt. Das Opfer hatte stets vermutet, dass ihm am besagten Tag in der Wohnung K.o.-Tropfen in ein Getränk geschüttet wurden, um es gefügig zu machen. Nur so konnte es sich seinen «Filmriss» erklären. Diesen Vorwurf wies die Erstinstanz jedoch «in Zweifel für den Angeklagten» zurück. ak