Der Landwirt hatte im Jahr 1998 für den Bau des geplanten Gebäudes in den Dimensionen von 124 Metern Länge, 24 Metern Breite und 5,5 Metern Höhe ein Baugesuch eingereicht. Die Masthalle für tausend Schweine sollte in der direkten Nachbarschaft seines Betriebes in einer landwirtschaftlichen Zone zu stehen kommen. Er machte geltend, dass er auf das Zusatzeinkommen aus der Schweinehaltung angewiesen sei und das geplante Projekt auch nicht an einem anderen Ort verwirklichen könne. ak
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