Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Vorläufig keine Gesundheitskarte

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Vorläufig keine Gesundheitskarte

Staatsrat will Ergebnis der Arbeiten auf Bundesebene abwarten

Ein Dossier, das alle Informationen über einen Patienten enthält und das an andere Ärzte, Spitäler, Heime usw. weitergeleitet werden kann, wird es im Kanton Freiburg vorläufig noch nicht geben.

Der Staatsrat anerkennt den Nutzen eines Patientendossiers, auch «Gesundheitskarte» genannt. Er hält es jedoch für unumgänglich, das Ergebnis der Arbeiten auf Bundesebene abzuwarten. Dies erklärt er in seiner Antwort auf eine Anfrage der SP-Grossrätin Françoise Morel, die er vor dem Nein des Parlaments zur zweiten Revision des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG) abgefasst hat.

Zeitverlust vermeiden

Françoise Morel gab in ihrem Vorstoss zu verstehen, dass mit einem solchen Dossier ein Zeitverlust vermieden, die Qualität der ärztlichen Betreuung verbessert und die Kontinuität der medizinischen Versorgung ermöglicht werden könnte. Laut Morel kommt es heute oft vor, dass Personen, die ein Spital oder einen Arzt aufsuchen müssen, für das gleiche Problem an eine zweite Versorgungsinstanz geschickt werden und sich erneut Röntgenaufnahmen, Analysen oder anderen Untersuchungen zu unterziehen haben. «Dies bedeutet eine Einbusse an Zeit, Effizienz und Geld», gab sie zu bedenken und wies darauf hin, dass bei einer Vernetzung der Freiburger Gesundheitsstrukturen, wie sie vom Staatsrat angestrebt werde, dieses Verfahren leicht angewendet werden könnte.

Lösung ernst nehmen

Für den Staatsrat ist ein einziges Patientendossier auf Papier oder in elektronischer Form eine «ernst zu nehmende Lösung», um den Informationsfluss im Gesundheitsbereich besser zu gestalten. Dies werde auch von Fachstellen wie dem Schweizerischen Institut für Gesundheit und Ökonomie in Lausanne unterstützt.

Der Staatsrat macht jedoch darauf aufmerksam, dass die Einführung einer Gesundheitskarte noch beträchtliche Probleme aus rechtlicher, ethischer und technischer Sicht aufwerfe. Er denkt da an den Einbezug der Versicherer in das Projekt, das Recht auf die informatikbezogene Selbstbestimmung (Anspruch des Patienten, selber über die Informationen bestimmen zu können) sowie den Datenschutz.

Ein Projekt des Kantonsspitals

Der Staatsrat weist aber auf ein Projekt des Kantonsspitals hin, das soeben
gestartet worden ist. Dabei würden
das medizinische und das Pflege-
dossier informatisiert. Dank der Informatisierung könnten die medizini-
schen Daten leicht «exportiert» werden. Der Zugriff der andern Spitäler auf das Patientendossier wäre laut Regierung so einfach. Das Anwendersystem müsse jedoch in allen Spitälern das gleiche sein, damit die im Patientendossier enthaltenen Daten leicht zwischen den verschiedenen Spitälern übertragen werden können. «Sämtliche öffentlichen Spitäler des Kantons haben ihr Interesse angemeldet, in dieses Projekt einbezogen zu werden. Für eine spätere Phase wird die Möglichkeit erwogen, Patientendaten über ein externes Informatiknetz weiteren, von den Patienten eigens ermächtigten, Pflegeleistungserbringern zur Verfügung zu stellen», hält der Staatsrat fest und denkt dabei an Pflegeheime, sozialmedizinische Zentren, Privatkliniken und frei praktizierende Ärzte.

Die Freiburger Regierung unterstützt die Initiative des Kantonsspitals, wie der Antwort weiter entnommen werden kann. Sie vertritt dabei die Ansicht, dass das Vorgehen auf sämtliche öffentlichen Spitäler des Kantons ausgedehnt werden müsste, zumal diese in relativ naher Zukunft vernetzt arbeiten werden.

KVG-Revision abwarten

Der Staatsrat möchte aber abwarten, was auf eidgenössischer Ebene geschieht, um über die Einführung einer Gesundheitskarte zu entscheiden. Laut Staatsrat sollten es die Arbeiten auf Bundesebene ermöglichen, die kantonalen Zuständigkeiten genau abzugrenzen und die zahlreichen Fragen zu beantworten, die insbesondere den Datenschutz und die Ethik betreffen. Im Entwurf zur Revision des KVG war die Einführung einer Versichertenkarte mit administrativen Daten vorgesehen. Diese Karte hätte jedoch auch persönliche Daten enthalten können, die im Notfall mit Einwilligung des Patienten zugänglich gewesen wären. az

Meistgelesen

Mehr zum Thema