Die Antwort auf das Postulat Badoud habe nicht konkreter ausfallen können, weil die Gesetzgebung gegenwärtig im Umbruch sei. Darauf hat Staatsrat Erwin Jutzet gestern im Grossen Rat hingewiesen. Auf Bundesebene wurde der Teil des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) über das Vormundschaftsrecht total revidiert. Diese Revision wird 2013 in Kraft treten.
Der Kanton Freiburg muss nun eine Totalrevision der ZGB-Ausführungsbestimmungen über den Erwachsenenschutz, das Personen- und Kinderrecht ausarbeiten und bis 2013 umsetzen. Der Staatsrat will bei dieser Gelegenheit sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von Vormundschaftsmassnahmen und der Betreuung von zu Fürsorgezwecken platzierten Personen überprüfen. wb