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Vorschüsse für Kinder sollen neu geregelt werden

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Die Grossräte Elias Moussa (SP, Freiburg) und Ber­trand Morel (CVP, Lentigny) hatten in einer Motion vom Staatsrat verlangt, dass er die Modalitäten beim Bezug von Vorschüssen zum Unterhalt von Kindern neu regelt. Auch sollte der Höchstbetrag für das jüngste Kind auf 650 Franken angehoben werden, wenn der Vater oder die Mutter keinen Beitrag bezieht. Derzeit beträgt der Höchstbetrag für ein Kind 400 Franken und für Ehegatten oder Geschiedene 250 Franken pro Monat.

Der Staatsrat verweist nun in seiner Antwort darauf, dass die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen derzeit geändert werde. Ziel ist eine schweizweit einheitliche Regelung. Die jetzige Regelung der Unterhaltsvorschüsse sei über 25 Jahre alt. Seither hätten sich die Struktur und die Zusammensetzung der Familieneinheit verändert, und auch der Beschäftigungsgrad von Frauen habe zugenommen.

Motion aufteilen

Es gebe viele Fragen zu analysieren, unter anderem auch die Anhebung der Unterhaltsvorschüsse, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Er zeigt sich einverstanden, die Motion anzunehmen, was die direkte Festlegung der Höchstbeiträge und die groben Züge bei der Ausrichtung von Unterhaltsvorschüssen betrifft. Er schlägt aber einen separaten Gesetzesentwurf vor, statt dies, wie von den Motionären vorgeschlagen, im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch zu tun. Deshalb empfiehlt der Staatsrat dem Grossen Rat, die Motion aufzuteilen.

uh

 

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