Der Höchstbetrag bei Vorschüssen zum Unterhalt von Scheidungskindern wird von 400 auf 650 Franken angehoben. Auch werden die Modalitäten beim Bezug von Vorschüssen zum Unterhalt von Kindern neu geregelt. Der Grosse Rat erklärte gestern eine entsprechende Motion von Elias Moussa (SP, Freiburg) und Bertrand Morel (CVP, Lentigny) mit 99 zu null Stimmen für erheblich. Dies, obwohl der Staatsrat vorgeschlagen hatte, die beiden Teilaspekte der Motion aufzuteilen. Sämtliche Fraktionen waren anderer Ansicht, und der Rat lehnte die Aufteilung schliesslich mit 93 zu drei Stimmen bei einer Enthaltung ab. «Die geltende Regelung ist 25 Jahre alt und sicher nicht mehr aktuell», brachte es Nicolas Kolly (SVP, Essert) auf den Punkt. Diese Vorschüsse seien eine «unbedingt nötige Hilfe», ergänzte Christa Mutter (Grüne, Freiburg).
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- 25.04.2024
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