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Vorsicht vor belgischen Betrügern

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Am 27. Juni wurde einem 39-jährigen Freiburger Unternehmer telefonisch von einer belgischen Werbeagentur vorgeschlagen, ein Inserat in einem Führer für Unternehmer für einen Betrag von 730 Franken zu platzieren. Der Freiburger unterzeichnete einen Vertrag, den er mittels Fax erhalten hatte, schickte den Fax zurück und zahlte noch am gleichen Tag den Betrag von 730 Franken auf ein Bankkonto in Belgien ein.Er gab sich dabei keine Rechenschaft, dass dieser Betrag laut Vertrag nur eine Anzahlung auf mehrere Tausend Franken darstellte. Er zahlte in der Folge auf Verlangen der belgischen Gesellschaft einen Betrag von mehreren Tausend Franken ein, um den Vertrag aufzulösen. Anfangs September wurde der Freiburger Unternehmer von der gleichen belgischen Firma wieder angerufen. Dabei verlangte sie von ihm die Überweisung von 47 000 Franken. Der Unternehmer hat sich geweigert, diesen Betrag zu bezahlen, und hat eine Strafklage eingereicht.Laut Polizei wurden zu Beginn des Jahres 2006 mehrere Unternehmen in der Westschweiz telefonisch von einer anderen in Belgien beheimateten Gesellschaft kontaktiert. Sie ging auf gleiche Weise vor. Mehrere Strafverfahren wegen Betrugs wurden in den Folge eröffnet.

Warnung der Polizei und des Untersuchungsrichters

Der Untersuchungsrichter Michel Favre und die Kantonspolizei empfehlen allen Personen, die von einer Gesellschaft dieser Art kontaktiert werden, keinen Vertrag zu unterzeichnen und keine Gelder zu überweisen. In allen Fällen werden die Opfer gebeten, sich mit der Kriminalpolizei (Tel. 026 305 19 19) in Verbindung zu setzen. FN/Comm.

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