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Vorsorgen für das Alter und Steuern sparen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wer heute seine voraussichtlichen Renten aus AHV und Pensionskasse mit dem aktuellen Lohnausweis vergleicht, stellt teilweise massive Unterschiede fest. Die Kluft wird immer grösser. Selten machen sich Menschen darüber Gedanken, wie hoch das Renteneinkommen im Alter sein wird. Dies führt dann häufig beim Übertritt ins Rentenalter zu unliebsamen Überraschungen. Mit der Privatvorsorge für das Alter sollte deshalb schon früh begonnen werden.

Leider gelingt es vielen Erwerbstätigen nur schwer, mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln etwas auf die Seite zu legen. Die fixen Kosten wie Krankenkassen, Steuern, Mieten und Lebenshaltungskosten nehmen den grössten Teil des Verdienstes in Anspruch. Wenn überhaupt noch etwas übrig bleibt, dann sollte der Sparbatzen möglichst effizient eingesetzt werden. In der gebundenen Vorsorge 3a können die einbezahlten Sparfranken immerhin in der Steuererklärung voll vom Einkommen abgezogen werden.

Dieses Steuergeschenk sollte im Hinblick auf die demografische Entwicklung (Überalterung) der Schweizer Bevölkerung möglichst von jeder Person, die sich im Arbeitsprozess befindet, konsequent ausgenützt werden, damit eine sorgenfreie Eigenfinanzierung für das Alter besser sichergestellt werden kann.

Steuerlich kein Unterschied

Steuerlich gesehen werden Bank- und Versicherungslösungen genau gleichbehandelt. Im Rahmen des in der Bundesverfassung verankerten Drei-Säulen-Konzepts werden die jeweiligen Grenzbeträge für BVG und die steuerlich privilegierte Säule 3a bei Anpassung der AHV/IV-Renten angeglichen. Für das Jahr 2014 können Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, den Betrag von maximal 6739 Franken einzahlen. Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse sind höchstens 20 Prozent des AHV-Erwerbseinkommens abzugsberechtigt, wobei die Höchstlimite von 33 696 Franken pro Kalenderjahr zu beachten ist. Hausfrauen und Hausmänner ohne Erwerbseinkommen können sich nicht einer Säule 3a anschliessen, hingegen haben Doppelverdiener hier wesentliche Vorteile.

Individuelle Lösungen

Im Hinblick auf die Familienplanung oder für den Erwerb von Wohneigentum ist ein Todesfallkapital bestens geeignet, damit im Schicksalsfall die Familie oder eine Hypothek abgesichert ist. In diesem Fall ist eine Versicherungslösung zweifelsfrei die geeignetste Lösung, ja oftmals sogar Bedingung des Darlehensgebers.

Beim Renditevergleich müsste die Bank die Nase vorne haben, da hier die Risikokomponenten fehlen. Dies ist gegenwärtig nicht immer der Fall. Bei der indirekten Amortisation von Hypothekarschulden wird das Versicherungsprodukt auch von den Banken empfohlen und aktiv selber verkauft. Dank der Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit wird das vereinbarte Sparziel über die ganze Laufzeit des Vertrages erreicht. Das so angesammelte Kapital kann zum Beispiel für die Reduzierung der Hypothekarschuld verwendet werden. Auch ein allfälliger Vorbezug für selbst bewohntes Eigentum (WEF) aus der Pensionskasse lässt sich so kompensieren. Bei Auszahlung der Kapitalien sind diese der gesonderten Kapitalsteuer unterstellt.

Über die Versicherungslösung werden die Risikokomponenten eines Todesfallkapitals und die Prämienbefreiung abgesichert. Auf dem Markt bieten die Lebensversicherer auch Produkte ohne Todesfallkapitalien an. In den meisten Fällen ist ein Mix zwischen dem flexibleren Bankprodukt und der ins Vorsorgekonzept eingebauten Versicherungslösung eine ideale Variante.

Die Lebensversicherer bieten den Kunden unterschiedliche Versicherungsprodukte an (siehe Tabelle).

Eine langfristige Einkommens- und Vermögensplanung unter Mithilfe eines unabhängigen Fachmanns ist von Vorteil.

Der Autor

Joseph Jungoist Vorsorge-, Versicherungs- und Anlageberater der Roth Gygax & Partner AG sowie der FMH Insurance Services und medDent.ch. Betreuung der Firmenkunden mit Schafer Versicherungen AG in Freiburg.

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