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Vorwürfe lauten Tierquälerei und Gewinnsucht

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Vorwürfe lauten Tierquälerei und Gewinnsucht

Der Bernisch Kantonale Fischerei-Verband hat die Freiburgischen Elektrizitätswerke im Visier

Während 500 Stunden im Jahr lasse das Kraftwerk Schiffenen zu viel Wasser abfliessen und erziele somit einen widerrechtlichen Gewinn von einer halben Million Franken. So lautet der Vorwurf des Bernisch Kantonalen Fischerei-Verbandes. Er hat Strafklage eingereicht.

Von IRMGARD LEHMANN

1964 haben die Freiburgischen Elektrizitätswerke (FEW) das Kraftwerk Schiffenen in Betrieb genommen. Betrieben wird es auf Grund einer Konzession des Kantons Bern, der einen Anteil am Gefälle hat. In dieser Konzession ist eine maximale Abflussmenge von 135 Kubikmeter pro Sekunde (m3/s) gestattet – dies bei einer konstanten Restwassermenge von
5 m3/s. «Zur Produktion von Spitzenenergie wird der Abfluss oft täglich innerhalb von Minuten auf Werte von 150 bis 180 m3/s erhöht», wirft Roland Seiler, Präsident des Bernisch Kantonalen Fischerei-Verbandes (BKFV), der FEW vor.

Vorwurf Tierquälerei …

Die Obergrenze von 135 m3/s werde systematisch verletzt, bemerkt Seiler anlässlich der Medienorientierung am Mittwoch in Bern. Durch dieses Vorgehen entstehe ein extremer Schwall-Sunk-Betrieb, was zu «künstlichem Hochwasser» und beim Abschwellen zum Verenden von Fischen und Wasserlebewesen führe. Das Flussbett der Saane weise zahlreiche Stellen mit Kiesbänken auf, die dem Schwall-Sunk-Betrieb nicht angepasst seien.

Wenn die Saane von 170 m3/s auf 10 m3/s und weniger sinkt, bilden sich auf Kiesbänken isolierte Tümpel. Da Kiesbänke aber wasserdurchlässig sind, trocknen die Tümpel aus und Fische wie Kleinlebewesen gehen zu Grunde. Bei natürlichem Wassergang würden keine derart rasch anschwellenden Hochwasser entstehen. Seiler: «So etwas ist Tierquälerei.»

… und Gewinnsucht

Der Präsident des BKFV wirft den FEW vor aus Gewinnsucht den «nicht zulässigen Abfluss» zu tätigen. «Mit Busse und Gefängnis sind die Verantwortlichen zu bestrafen.»

Der Verband fordert ausserdem, dass die «widerrechtlich erwirtschafteten Gewinne» einzuziehen und für naturschützerische Massnahmen einzusetzen sind. Das Kraftwerk Schiffenen habe zirka zehn Stunden pro Woche widerrechtlich zu viel Wasser abgelassen und somit bis zu 20 000 Kilowatt Mehrleistung erzielt. «Jedes Jahr haben die FEW damit einen widerrechtlichen Gewinn von mindestens einer halben Million erwirtschaftet.»

Massnahmen gefordert

Als problematisch erachtet der BKFV die Restwassermenge von 5 m3/s. Diese sollte auf mindestens 20 m3/s angehoben werden, so die Forderung. Der Verband verlangt ebenfalls eine strikte Einhaltung der Abflussmenge von 135 m3/s.

Ausserdem sollten die kritischen Uferpartien der Saane saniert werden, um das Austrocknen der Tümpel zu verhindern.

In der Erstellung eines «Ausgleichsbeckens» zwischen Wehr- und Sensemündung zwecks Wiederherstellung eines naturnahen Abflussregimes sieht der Verband eine der langfristigen Massnahmen. Dies nebst einer «fischgängigen Vernetzung des Schiffenensees mit der Saane – ein so genanntes Umgehungsgewässer, damit Fische wandern können.

Nur Verwarnung

Harsche Kritik übt auch Urs Grütter, Geschäftsführer des BKFV. «Das Problem ist so alt wie das Werk selber», sagt er und rollt in Kürze die «Prozessgeschichte» auf. Er wies darauf hin, dass das freiburgische Veterinäramt im vergangenen August an die FEW eine «Verwarnung» erlassen habe.

Da die Bundesbehörden anscheinend über keine Eingriffskompetenzen verfügen, habe der Fischerei-Verband im Kanton Bern Strafanzeige eingereicht. «Wenn ein Fischer einen Fisch mit trockenen Händen in die Hände nimmt, wird er bestraft. Darum sollen Verantwortliche eines Elektrizitätswerks, die aus Profitstreben täglich Fischsterben verursachen, auch bestraft werden.»
Aus FEW-Sicht

Der Untersuchungsrichter von Bern hat die Angelegenheit an den Freiburger Untersuchungsrichter Markus Julmy weitergeleitet.

Die Freiburgischen Elektrizitätswerke (FEW) und die betroffenen Ämter sollten nun eine Stellungnahme abgeben. Wie Annette Zunzer, Informationsbeauftragte der Gruppe FEW/Ensa sagt, sind die FEW auch daran eine solche aufzuarbeiten.

Zunzer bedauert, dass mit dem Bernisch Kantonalen Fischerei- Verband (BKFV) keine Aussprache zustande gekommen ist. Und zum Vorwurf «Überschreitung der Abflussmenge von 135m3/s.» erklärt sie, dass die Betriebsregelung eine Erhöhung erlaube, auch ausserhalb von Hochwassersituationen. «Die FEW erhöht die Abflussmenge nur wenn der Stromverbrauch im Kanton steigt.»

Ausserdem seien die Vorwürfe unberechtigt, zumal der BKFV nur gerade eine Woche im Oktober die Situation der Saane bei Laupen analysiert habe. «Dass die Situation seit 40 Jahren besteht, ist eine falsche Behauptung.» il

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