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Vorzeitig in Pension gegangen

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Vorzeitig in Pension gegangen

730 Mitarbeiter der Staates profitieren von Überbrückungsrente

Seit 1994 sind 730 Mitarbeiter des Staates vorzeitig in Pension gegangen und haben dabei von einer AHV-Überbrückungsrente profitiert. Für den Staat war die Förderung der freiwilligen Pensionierung bisher selbsttragend.

Von ARTHUR ZURKINDEN

«Bei Pensionierungen werden die Nachfolger in der Regel zu einem tieferen Lohn angestellt. Dies erklärt, weshalb der Arbeitgeber Staat keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen musste, um die Massnahme zur Förderung der freiwilligen Pensionierung zu finanzieren», hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Grossrat Bruno Tenner fest.

Der SVP-Grossrat aus Freiburg wollte u. a. vom Staatsrat vernehmen, ob die Möglichkeit bestehe, Staatspersonal bei Unzulänglichkeiten oder bei Abschaffung einer Stelle in den Ruhestand zu versetzen.

Staatspersonal kann
bis 65 berufstätig bleiben

In seiner Antwort erinnert der Staatsrat vorerst daran, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates zwischen dem Mindestalter von 60 Jahren und dem Höchstalter von 65 Jahren pensionieren lassen können. «Frauen und Männer können bis 65 berufstätig bleiben», fügt er bei.

Hat ein Mitarbeiter das Mindestalter erreicht, so kann er laut Staatsrat die Förderungsmassnahme für die freiwillige Pensionierung in Anspruch nehmen. So werde ihm eine AHV-Überbrückungsrente gewährt, in der Höhe einer maximalen AHV-Rente (gegenwärtig 2110 Franken), bis er das tatsächliche AHV-Alter erreicht hat. «Verschiedene Bedingungen müssen aber erfüllt sein», gibt der Staatsrat zu verstehen: Mindestens 15 Jahre Tätigkeit im Staatsdienst, positive Leistungsbeurteilung hinsichtlich des Verhaltens, vollständige Auflösung des Dienstverhältnisses, keine Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit beim Staat.

Oder ein AHV-Vorschuss

Der Staatsrat ruft ebenfalls das Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals in Erinnerung. Dieses besagt, dass ein Mitarbeiter des Staates nach Vollendung des erfüllten 62. Altersjahrs einen AHV-Vorschuss verlangen kann. Die Höhe des Vorschusses wird gemäss Wunsch des Pensionierten auf 25 oder 50 Prozent der Alterspension festgesetzt, auf die er zum Zeitpunkt der Auszahlung des Vorschusses Anspruch hat, doch kann der Betrag die einfache AHV-Altersrente nicht übersteigen.

Ein Vorschuss muss aber zurückbezahlt werden. Bis zum eigentlichen AHV-Alter vergütet der Staat der Pensionskasse die Hälfte des Vorschusses. Die andere Hälfte wird beim Anspruchsberechtigten zurückgefordert in Form eines monatlichen, lebenslänglichen Rückbehalts auf der Alterspension, und dies, sobald er eine AHV-Rente bezieht.

30 Prozent hätten sich
so oder so pensionieren lassen

Für den Mitarbeiter ist es laut Staatsrat attraktiver, eine AHV-Überbrückungsrente zu beziehen als einen AHV-Vorschuss und dabei eine Kürzung der Altersrente auf Lebenszeit in Kauf zu nehmen. Rund 30 Prozent der Empfänger einer AHV-Überbrückungsrente hätten sind aber dank der Möglichkeit, einen AHV-Vorschuss zu beziehen, so oder so vorzeitig pensionieren lassen.

Sieben Versetzungen in Ruhestand

Der Antwort der Regierung ist weiter zu entnehmen, dass seit 1996 sieben Mitarbeiter auf Verfügung des Arbeitgebers in den Ruhestand versetzt worden seien. In fünf Fällen habe die betreffende Person den Anforderungen der Stelle nicht mehr entsprechen können. Alle seien über 60-jährig gewesen. «Ihnen wurde eine ungekürzte AHV-Überbrückungsrente gewährt, da nicht das Verhalten Grund für die Versetzung in den Ruhestand gewesen war», hält der Staatsrat fest.

In zwei Fällen sei die Stelle aufgehoben worden. Ihnen sei bis zum 60. Altersjahr eine Pension ausgerichtet worden entsprechend jene, auf die sie mit 60 Jahren Anspruch gehabt hätten. Zudem seien ihnen die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse bis 60 bezahlt worden. Ab dem 60. Altersjahr sei ihnen bis zum gesetzlichen AHV-Alter eine maximale AHV-Rente gewährt worden.

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Weiter gibt der Staatsrat zu verstehen, dass Personen, die aus wichtigen Gründen entlassen wurden, keine staatliche Leistung ausgerichtet worden seien und werden.

Schliesslich betont der Staatsrat, dass die vorzeitige Pensionierung vollständig selbsttragend sei und administrativ keine grösseren Probleme darstelle. Andererseits könnten dadurch vermehrt Personen angestellt werden, was auch ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sei.

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