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Votum für eine zweisprachige Justiz

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«Ich ging immer davon aus, dass man an Freiburger Gerichten Schriftstücke in beiden Amtssprachen einreichen kann. Ich bin sehr erstaunt darüber, dass das bisher nicht der Fall war. Für mich ist es ein absolutes Muss.» Das sagte Grossrat André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) gestern bei der Behandlung einer Motion zur Zweisprachigkeit beim Kantonsgericht.

Auch Hubert Dafflon (CVP, Grolley) war der Sachverhalt nicht bekannt. Für ihn ist ein Ziel der Motion, dass man sich an Freiburger Gerichten in Zukunft auch mündlich der jeweiligen Muttersprache bedienen und Protokolle in beiden Sprachen führen kann.

«Wer sich an kantonale Behörden wendet, kann dies in seiner Sprache tun. Das besagt ein Verfassungsartikel», sagte Grégoire Kubski (SP, Bulle), einer der beiden Motionäre. «Der Verfassungsrat hatte diesen Willen damals klar zum Ausdruck gebracht, aber er wurde bisher nicht umgesetzt. Das hat auch schon das Bundesgericht kritisiert.»

Der andere Motionär, Pierre Mauron (SP, Riaz), sagte: «Es herrscht eine ungleiche Praxis an den Freiburger Gerichten. Bei den einen sind Eingaben in beiden Sprachen möglich, bei anderen nicht.»

Erste Schritte gemacht

In ihrer Motion verlangten die Grossräte die Änderung je eines Artikels im Freiburger Justizgesetz und im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege. So sollten bei Gerichtsverfahren vor einer Behörde mit gesamtkantonaler Kompetenz – insbesondere dem Kantonsgericht – Schriftstücke in beiden Amtssprachen eingereicht werden können.

Der Grosse Rat pflichtete dem vorbehaltlos bei: Er hiess die Motion einstimmig gut.

Das freute etwa Bernadette Hänni (SP, See): «Vor zehn Jahren hatte ich mich bei der Beratung des Justizgesetzes dafür stark gemacht, dass die Zweisprachigkeit festgehalten wird. Damals konnten wir das nicht umsetzen.»

Gemäss Justizdirektor Maurice Ropraz (FDP) existiert ein Vorentwurf zur Revision des Justizgesetzes, und da sei die Zweisprachigkeit bereits berücksichtigt. Wenn es nach dem Willen des Staatsrats geht, werde man sogar weiter gehen als die Motion, sodass sich Parteien vor Gericht auch mündlich in beiden Amtssprachen ausdrücken können. Eine Vernehmlassung dazu laufe, so Ropraz.

Er wies darauf hin, dass diese Erweiterung Folgen haben werde, etwa bei den Kosten für Übersetzungen oder bei der Rekrutierung. Das ist auch Achim Schneuwly bewusst: «Der Sprache ist künftig bei der Wahl von Magistraten durch die Justizkommission und den Grossen Rat mehr Beachtung zu schenken.»

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