Das Schlichtungs- und Schiedsorgan bei kollektiven Streitigkeiten mit dem Staatspersonal (SSO) hat es gemäss der Gewerkschaft VPOD abgelehnt, dem Staatspersonal für den feministischen Streik vom 14. Juni das Streikrecht zu gewähren.
Der VPOD schreibt in einer Mitteilung, dass das SSO damit vollumfänglich die Argumentation des Staatsrates übernehme, für den es «keinen klar identifizierten kollektiven Konflikt» zwischen dem Personal und dem Staatsrat im Rahmen des feministischen Streiks vom 14. Juni gebe.
In seiner Eingabe zuhanden des SSO vertrat der Staatsrat gemäss VPOD die Ansicht, dass der feministische Streik vom 14. Juni «im Rahmen einer nationalen Demonstration zur Gleichstellung von Frau und Mann» stattfinde und dass «es sich nicht um einen kollektiven Arbeitskonflikt handelt». Damit waren für die Regierung die Bedingungen für einen Streik – das Vorliegen eines kollektiven Arbeitskonflikts und die Anrufung des SSO – nicht erfüllt.
Kollektiver Arbeitskonflikt
Der VPOD hatte das SSO angerufen auf der Basis seiner eigenen Argumente, auf die der Staatsrat nicht eingegangen sei. Und diese widerspiegelten klar einen kollektiven Arbeitskonflikt, schreibt der VPOD in einer Medienmitteilung. Es ging um die Aufwertung der Gehälter im Gesundheitsbereich, um ein Jahr Elternurlaub, um die Anrechnung der Zeit, in der eine Staatsangestellte ihre berufliche Laufbahn für die Kinderbetreuung unterbricht, als vollwertige Erfahrungsjahre, um Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnverlust sowie um die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Gewalt und Belästigung.
Die Waadt erlaubt den Streik
Erstaunt ist der VPOD darüber, dass im Kanton Waadt, «bei gleicher Gesetzesgrundlage», das Streikrecht gewährt worden sei. Er fordert die Staatsangestellten nun auf, am 14. Juni, wenn immer möglich, freizunehmen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 14. Juni nicht arbeiten, wird der VPOD seinen Streikfonds aktivieren und die nicht angerechneten Stunden vergüten.
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