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VPOD kritisiert den Entwurf des Notfallgesetzes

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FreiburgDer Freiburger Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) will nicht, dass die präklinischen Notfalldienste im Kanton Freiburg von einem privatrechtlichen Verein organisiert werden, wie dies der Entwurf des Notfallgesetzes vorsieht. In einer Medienmitteilung schreibt die Gewerkschaft, es handle sich bei den Notfalldiensten um einen Service public, der unbedingt unter staatlicher Kontrolle bleiben müsse. Damit nimmt die Gewerkschaft zum Gesetzesentwurf Stellung, der die Schaffung einer kanto-nalen Freiburger Rettungsorganisation als privatrechtlichen Verein vorsieht. Der VPOD fordert, dass die Gesundheitsdirektion die Koordination der Rettungsdienste übernimmt. Weiter soll laut VPOD auch die Zentrale 144 ihren öffentlich-rechtlichen Status behalten.

Die Freiburger Gesundheitsdirektion plant mit dem Gesetzesentwurf die präklinische Notfallversorgung bis im Jahr 2013 auf kantonaler Ebene zu reorganisieren.luk

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