Freiburg Das Bundesgericht hat entschieden: Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser hat zu Unrecht das Verfahren gegen einen Waadtländer Polizisten eingestellt.
Dieser hatte im April 2010 im Autobahntunnel Sevaz auf der A1 auf ein Auto geschossen und den Beifahrer, einen 18-jährigen Franzosen und mutmasslichen Autodieb, erschossen. Gasser hatte befunden, der Polizist habe in Notwehr gehandelt, und stellte das Verfahren ein. Das Bundesgericht befand nun, noch seien zu viele Fragen offen, um «im Zweifel für den Angeklagten» zu entscheiden. Der Fall müsse vor Gericht. njb
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