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Während zehn Jahren die Sozialhilfe betrogen

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Autor: Marc-Roland Zoellig/La LibertÉ

FreiburgMonatlich 1200 Franken haben der 52-jährige X und die 38-jährige Y von der Sozialhilfe der Stadt Freiburg erhalten, insgesamt 144 435,90 Franken. Das Problem daran: Das aus dem Kongo stammende Paar mit seinen vier Kindern hat mehrere Einnahmen unterschlagen: Der Mann bekam seit 1997 eine monatliche Suva-Rente von 1354 Franken und im 2005 durch die Auflösung der Pensionskasse 44 000 Franken. Auch ein dreimonatiger Temporärjob im 2008 behielt er für sich. Die Frau hat für ein behindertes Kind 3310 Franken pro Trimester erhalten sowie 4800 Franken Familienhilfe im 2006, was sie nicht angab.

Bei einer Routinekontrolle flog der Schwindel auf. Marie-Thérèse Maradan Ledergerber, Präsidentin der Sozialkommission der Stadt, reichte Klage ein und der Untersuchungsrichter verurteilte Frau Y zu 360 Stunden Arbeitseinsatz für die Allgemeinheit bedingt auf zwei Jahre und 1100 Franken Busse. X bekam dieselbe Strafe, aber bedingt auf vier Jahre. Dieses Urteil zog der Staatsanwalt weiter, weil der Mann zu gut weggekommen sei.

Lieber mit der Familie statt vor Gericht

Polizeirichter Jean-Marc Sallin teilte diese Meinung. Die Taten von X verdienten mehr als sechs Monate Gefängnis, urteilte er. So war der Mann bereits sechsmal verurteilt – und tauchte gestern nicht vor Gericht auf. Er wolle lieber ruhig mit der Familie Weihnachten feiern, hatte er dem Richter geschrieben. Seine Frau war da im Gerichtssaal und kritisierte den Freiburger Sozialdienst: «Der klagt gegen Leute, obwohl er eigentlich da ist, um ihnen zu helfen.»

bearbeitet von chs/FN

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