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Wanderrichter soll Justiz entlasten

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Man könne das Fazit fast jedes Jahr aufs Neue in den Jahresbericht kopieren, sagte Präsident Jérôme Delabays gestern an der Jahresmedienkonferenz des Freiburger Justizrats: «Freiburg leidet seit Jahren unter einem chronischen Personalmangel bei den Justizbehörden.»

Er betonte, dass es sich bei der Justiz um eine der drei Gewalten handelt, und dass der Staat gemäss Kantonsverfassung verpflichtet ist, ihr genügend Mittel zur Verfügung zu stellen. Dennoch nehme die Arbeitslast des Gerichtswesens nicht ab; das Gegenteil sei der Fall. «Das Bevölkerungswachstum, die Komplexität der Fälle, die Budgetbeschränkungen, die Unterdotierung und der Anstellungsstopp bringen eine Reihe von Behörden an die Grenzen ihrer Kapazität», schreibt der Justizrat im Communiqué zum Jahresbericht.

An der Medienkonferenz präzisierte Delabays das Bild ein bisschen: Besonders akut ist die Überlastung bei den Sozialversicherungshöfen des Kantonsgerichts, am Bezirksgericht Broye, zum Teil auch im See- und Greyerzbezirk sowie allgemein bei den Friedensgerichten.

Dennoch wollte der Präsident nicht alles schlechtreden: «Wir können stolz sein auf unsere Justiz.» Er erwähnte auch, wie zum Teil punktuelle Verstärkungen spürbare Verbesserungen bringen. So habe der Staatsrat temporär einen Ad-hoc-Richter bewilligt, der vor allem in der Broye die Arbeitslast etwas abbauen half.

Delabays wies aber insbesondere auf die Neuheit eines Wanderrichters hin, der nächste Woche vom Grossen Rat gewählt wird. Dieser soll bereits am 1. Juli seine Arbeit antreten, sagte er. Noch ist genauer zu regeln, wie der Einsatz des Wanderrichters koordiniert wird. Die einzelnen Gerichtsbehörden müssen Anträge stellen, wenn sie Entlastung brauchen, das Kantonsgericht stellt eine Empfehlung aus, und der Justizrat wird den Arbeitseinsatz festsetzen. Dem Wanderrichter wird wohl in Freiburg ein Büro zur Verfügung stehen, und dort dürften ihm Dossiers zugestellt werden, so Delabays. Zusammen mit einem Gerichtsschreiber und einer Sekretärin sind dies drei Stellen bis Ende 2018. «Es ist eine Freiburger Besonderheit», so Delabays. Eine Funktion, die Justizdirektor Erwin Jutzet kreiert habe.

Werden Richter stempeln?

Wie gross die Überlastung des Freiburger Justizpersonals ist, lässt sich schwer in Zahlen festhalten. Delabays wies darauf hin, dass es bei der Freiburger Justiz kein einheitliches System gibt, um die Arbeitszeit festzuhalten. Einige halten nichts fest, andere stempeln und wieder andere schreiben die Arbeitszeit für sich auf. «Für einzelne Personen, die schon länger bei der Freiburger Justiz arbeiten, können sich im Verlauf der Jahre gegen 2000 Stunden Überzeit angesammelt haben.»

Delabays erwähnte, dass über das Festhalten der Überzeit eine Diskussion im Gange sei. Wohl werden Kantonsrichter für ihre Arbeit nicht einstempeln, aber auf den anderen Niveaus sei dies möglich. Der Justizrat werde dazu eine Stellungnahme abgeben, doch er werde auch die Meinung der Richter einholen. Gemäss Delabays schätzten diese nämlich auch die Freiheit, ein Dossier am Abend oder am Wochenende zu Hause studieren zu können.

Zahlen und Fakten

Wenig Kandidaturen für Wanderrichter

Die Arbeit des Justizrats als Aufsichtsbehörde über die Freiburger Justiz umfasst im Wesentlichen drei Gebiete: Prüfung von Kandidaturen für neu zu besetzende Stellen, disziplinarische Aufsicht und administrative Aufsicht. Bei denErnennungenhat der Justizrat im letzten Jahr 29 Stellungnahmen zuhanden des Grossen Rats vorgenommen, davon sechs für hauptberufliche Richter. Wie Delabays gestern sagte, seien für die Funktion des Wanderrichters fünf Kandidaturen eingegangen. Zwei Kandidaturen sind in der Endausmarchung. Gegen Justizbehörden sind im vergangenen Jahr 28 neueAnzeigeneingegangen, etwas mehr als in den beiden Vorjahren. Dazu wurden fünf Dossiers aus dem Vorjahr übertragen. 19 Dossiers hat der Justizrat ohne Schriftenwechsel abgeschlossen, acht nach einem Schriftenwechsel oder einer Untersuchung und sechs wurden ins Jahr 2016 übertragen.

Auch gehört es zur Aufgabe des Justizrats, bei den verschiedenen Justizbehörden im KantonInspektionendurchzuführen. Gemäss dem Präsidenten kann der neunköpfige Justizrat diese Aufgabe aber nicht alleine wahrnehmen. Er delegiert Inspektionen auch an das Kantonsgericht.uh

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