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Wann neue Bestimmungen für Einkaufszentren?

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Autor: walter buchs

FreiburgIm Zusammenhang mit den Baubewilligungen, die in letzter Zeit für neue Einkaufszentren erteilt wurden, haben sich die Grossräte René Kolly (FDP, Ferpicloz) und Christian Ducotterd (CVP, Grolley) beim Staatsrat nach der Anwendung der raumplanerischen Massnahmen erkundigt. In der soeben veröffentlichten Antwort erinnert die Regierung daran, dass das Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) seit 1. Januar 2010 in Kraft, während die Änderung des kantonalen Richtplans noch in der Vernehmlassung ist.

Mit der Änderung des kantonalen Richtplans sieht der Staatsrat die Einführung des neuen Themas «Grosse Verkehrserzeuger und Einkaufszentren» vor, das bis heute fehlende Grundsätze und Regeln festlegt (FN vom 30. März 2010). Er will aber dem ordentlichen Verfahren nicht vorgreifen und hat nicht im Sinn, ein Moratorium zu verhängen.

Gemeinden können handeln

In der Antwort an die beiden Grossräte weist die Regierung aber darauf hin, dass die Gemeinden, welche die Errichtung neuer Einkaufszentren begrenzen wollen, schon jetzt ihren Zonennutzungsplan ändern können. Das bereits gültige Ausführungsreglement zum RPBG schreibt unter anderem vor, dass ein Detailbebauungsplan erstellt werden muss bei Projekten, die täglich mehr als 2000 Fahrten des motorisierten Verkehrs verursachen.

Während eines Baubewilligungsverfahrens könnten nun die Gemeinden oder die zuständige kantonale Direktion verlangen, dass das Verfahren ausgesetzt wird, wenn die im Reglement vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Der Staatsrat weist aber darauf hin, dass das Verfahren für einen Detailbebauungsplan oder ein Baubewilligungsverfahren höchstens zwei Jahre ausgesetzt werden darf.

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