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War der Besuch bei ihrer Tochter im Kinderheim eine Straftat?

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Weil sie mit ihrer Tochter zum Zahnarzt gehen wollte, hat eine Frau ohne Befugnis das Kinderheim ihres Kindes betreten. Das Sensler Polizeigericht muss nun entscheiden, ob sie sich damit strafbar gemacht hat.

Letzten Sommer betrat eine Frau ohne Befugnis das Kinderheim ihrer Tochter. Aufgrund ihrer langen Arbeitsschichten und der stark eingeschränkten Besuchsrechte habe sie ihre Tochter zu diesem Zeitpunkt seit zweieinhalb Monaten nicht mehr gesehen. Das berichtet die Beschuldigte am Donnerstagnachmittag vor dem Polizeigericht in Tafers. Die 38-Jährige wehrt sich aktuell gegen ihre Verurteilung wegen Hausfriedensbruch und hat darum Einsprache erhoben.

Dass sie letzten August das Kinderheim ihrer Tochter betreten hat, bestreitet die Angeklagte am Donnerstag während der Verhandlung nicht. Sie habe ihre Tochter zum Zahnarzt bringen wollen und sehe es als ihre Pflicht, sich um sie zu kümmern. Weil es ihr – aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit – nicht möglich war, die durch die KESB bestimmten Besuchszeiten einzuhalten, hätte sie ihre Tochter ausserhalb der abgemachten Zeiten abholen wollen. 

Im Kinderheim angekommen, wurde die Beschuldigte darauf hingewiesen, dass sie sich ohne Besuchsbefugnis nicht dort aufhalten dürfe und das Heim umgehend verlassen solle. «Sie haben mir meine Tochter entrissen und sie vor mir versteckt», so die Beschreibung der 38-Jährigen.

Anzeige wegen Hausfriedensbruch

Laut den Schilderungen der Heimleiterin – die am besagten Tag nicht vor Ort war – habe sich die Mutter aber erst nach einer verbalen Auseinandersetzung mit den Mitarbeitenden vom Heim entfernt. Am selben Abend versuchte die Mutter erneut, ihre Tochter im Kinderheim zu besuchen. Diesmal gelang es ihr, das Zimmer ihres Kindes zu betreten. Das Heimpersonal musste die Frau erneut hinausbringen. Daraufhin erstattete die Heimleitung Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.

Die beschuldigte Mutter ist aber nicht nur mit der Strafanzeige unzufrieden, sondern auch mit der Platzierung ihrer Tochter. Nachdem der Beschuldigten vor zwei Jahren die Obhut über ihr Kind entzogen worden war, lebt ihre Tochter im Kinderheim. Mittlerweile wurde das Besuchsrecht der Mutter stark eingeschränkt. Sie darf ihre Tochter alle zwei Wochen mit Begleitung besuchen. Somit sei es ihr aber praktisch unmöglich gemacht worden, ihre Tochter überhaupt noch zu sehen, sagte die Beschuldigte am Donnerstag in Tafers.

Ausserdem bemerke sie negative Auswirkungen auf die Entwicklung ihres Kindes aufgrund verschiedener Erfahrungen, die es im Kinderheim gemacht habe. Das Heim versuche aktiv, die Mutter-Kind-Beziehung zu zerstören. Sie hätte keine andere Wahl gehabt, als ihre Tochter an diesem Tag zu besuchen. «Ich handle im Auftrag meiner Tochter und es ist meine Pflicht als Mutter, für ihr Wohlergehen zu sorgen», so die 38-Jährige.

Fehlende Entscheidungsmacht

Die Heimleiterin betonte während der Verhandlung, dass das Kinderheim keine Entscheidungsmacht hinsichtlich der Besuchsrechte der Mutter hat. «Wir können nicht einfach so Besuchszeiten ändern oder spontan umplanen», so die Heimleiterin, «dafür betreuen wir zu viele Kinder und es würde alles durcheinanderbringen». Zudem seien die Auseinandersetzungen zwischen der Mutter und den Heimangestellten für die anwesenden Kinder sehr belastend gewesen.

Das Polizeigericht wird nun darüber entscheiden, ob die Mutter beim Betreten des Kinderheims Hausfriedensbruch begangen hat. Das Urteil steht noch aus und wird im Verlauf der nächsten Woche eröffnet.

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