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Ware angeboten und Geld kassiert – aber nie geliefert

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Ein im Raum Freiburg wohnhafter Mann ist von der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg via Strafbefehl wegen Veruntreuung, Diebstahl, Betrug und Hausfriedensbruch verurteilt worden. Der 24-jährige Mann hatte im Jahr 2013 mehrfach Inserate auf eine Schweizer Internetverkaufsplattform aufgeschaltet: für den Verkauf eines Mobiltelefons, eines Goldarmbandes und einer Armbanduhr. Die verschiedenen Käufer hatten die Beträge zwischen 219 bis 1070 Franken einbezahlt, jedoch die Ware nie erhalten.

Zudem hatte der Verurteilte ein Abonnement für ein Mobiltelefon auf den Namen eines Bekannten abgeschlossen, ohne dessen Wissen und Einverständnis, wie es im Strafbefehl heisst. Er hatte auch die Rechnungen für diese Telefonverbindungen in der Höhe von 2163 Franken nicht bezahlt.

In ein Haus eingedrungen

Weiter wurde der Mann verurteilt, weil er von seinem im gleichen Haus wohnenden Vermieter zwei Kopfhörer im Wert von 730 Franken ausgeliehen, aber nie zurückgegeben hatte. Dieser erstattete in der Folge Anzeige wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs, weil der Verurteilte durch ein offenes Fenster in seine Wohnung eingedrun- gen war und diverse Wertgegenstände, elektronische Geräte und Videospiele entwendet hatte.

Strafe und Busse

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Mann kürzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 2500 Franken verurteilt, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss eine Busse von 600 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten von 645 Franken auslegen.  im

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