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Warnung vor Zusatzbelastung

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Stellungnahme des Staatsrates zur NFA-Botschaft

Autor: Von WALTER BUCHS

Am vergangenen Freitag haben die eidgenössischen Räte die zweite Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), die ab dem 1. Januar 2008 umgesetzt werden sollen, in der Schlussabstimmung gutgeheissen. Gleichzeitig lief bereits die Vernehmlassung zur 3. NFA-Botschaft. Am Dienstag hat der Staatsrat seine Stellungnahme zu Handen des Eidg. Finanzdepartements verabschiedet.

«Verteilschlüssel einhalten»

Die Freiburger Regierung erinnert darin daran, wie sie in einer am Mittwoch veröffentlichten Medienmitteilung bekanntgibt, dass eines der Hauptziele der NFA der Abbau interkantonaler Unterschiede ist. Dieses Ziel scheine nun aber in der Konkretisierungsphase zunehmend in den Hintergrund zu treten. Es sei gegenwärtig nur dank des Härteausgleichs zu erreichen, der einen unerwartet grossen Stellenwert einnehme, obwohl er zeitlich befristet ist.Der Bund wird nun aufgefordert, von seinem Grundsatz des budgetneutralen Übergangs abzusehen und seinen Beitrag für den Ressourcenausgleich zu erhöhen. Die in der 1. und 2. NFA-Botschaft angekündigten und im Vorfeld der Volksabstimmung von Ende November 2004 erläuterten Verteilschlüssel müssen nach Meinung des Freiburger Staatsrats unbedingt eingehalten werden. Mit dem Ressourcenausgleich, einem zentralen Element des NFA, will man künftig die kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit verkleinern.

Auswirkungen unterschätzt

Die Kantonsregierung stellt sich in der Vernehmlassung zudem gegen den Grundsatz, wonach die Verpflichtungen des Bundes zu Lasten der Zahlungskredite für die Jahre 2008 und folgende gehen sollen. Dann beantragt sie eine Korrektur der Modalitäten, nach denen die Subventionen für die Ausbildungsstätten für Fachpersonal der Sozialberufe berücksichtigt wird. Die vorgeschlagene Aufteilung führe nämlich zu einer «erheblichen Unterschätzung der Mehraufwendungen», die den Sitzkantonen dieser Ausbildungsstätten – darunter auch Freiburg – mit der NFA entstehen.Der Staatsrat beantragt im Weiteren eine Änderung der Art und Weise, nach denen der Anteil der Kantone am Nationalbankgewinn bei der Berechnung der Globalbilanz berücksichtigt wird. So wie diese Berechnung jetzt vorgesehen ist, würden nämlich die Einnahmeeinbussen, welche die finanzschwachen Kantone in den ersten Jahren, in denen der NFA in Kraft ist, hinnehmen müssen, unterschätzt. Hiezu schlägt der Staatsrat einen Kompromiss vor.

Gegen Kantonsdarlehen

Schliesslich spricht sich die Freiburger Regierung gegen die Gewährung von unverzinslichen und unbefristeten Darlehen der Kantone zu Gunsten der IV aus, die im Rahmen einer Regelung der Übergangsprobleme bei der IV ins Auge gefasst werden. Die finanziellen Probleme der IV stünden in keinem direkten Zusammenhang mit der NFA und seien deshalb auch ausserhalb der NFA zu lösen.Einleitend betont der Staatsrat in seiner Stellungnahme, dass er trotz der Kritiken und Vorbehalte weiterhin voll hinter den Grundsätzen der NFA stehe. Er schliesst sich auch den in der gemeinsamen Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen vom 29. September zum Ausdruck gebrachten Mehrheitsmeinungen an.

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