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Warten auf den Entscheid

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Wer betreibt das Bundeszentrum Guglera?

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat eine externe Organisation mit der Betreuung der Asylsuchenden beauftragt. In der Guglera ist es die Firma ORS, welche auf die Betreuung von Asylzentren spezialisiert ist. Das SEM beauftragte zudem die Firma Securitas damit, die Sicherheit im und unmittelbar um das Zentrum zu gewährleisten. Sie kann in Absprache mit den lokalen und kantonalen Behörden Patrouillen einsetzen.

Dürfen die Asylsuchenden die Bundesasylzentren verlassen?

Asylsuchende können das Zentrum mit Bewilligung des SEM verlassen. Unter der Woche gelten in der Regel Ausgangszeiten von 9 bis 17  Uhr. Am Wochenende dürfen die Asylsuchenden von Freitag 9  Uhr bis Sonntag 19  Uhr der Unterkunft fernbleiben, damit sie beispielsweise Verwandte besuchen können. Für die neuen Bundesasylzentren werden mit der Neustrukturierung vergleichbare Regeln gelten.

Wie viele Asylsuchende werden in der Guglera untergebracht, und wie kommen sie dorthin?

Die Asylsuchenden kommen ab dem 3. April nach und nach ins Asylzentrum Guglera. Während der Pilotphase bis Frühling 2019 werden es maximal 130 Personen sein. Sie kommen aus Boudry im Kanton Neuenburg, dem Zentrum mit Verfahrensfunktion für die ganze Westschweiz; dort werden die Asylgesuche eingereicht, geprüft und entschieden. Die Gesuchsteller werden mit Shuttlebussen in die Guglera gefahren.

Welche Asylsuchenden werden im Zentrum untergebracht?

Die Guglera ist ein Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion. Hier halten sich Personen auf, die auf einen Entscheid warten oder die bereits wissen, dass sie die Schweiz verlassen müssen. Asylsuchende, deren Verfahren inklusive Vollzug einer allfälligen Wegweisung nicht innert 140 Tagen abgeschlossen werden kann, weist der Bund für das erweiterte Verfahren den Kantonen zu.

Müssen Asylsuchende in den Bundesasylzentren mitarbeiten?

Asylsuchende und Schutzbedürftige sind zur Mitarbeit verpflichtet. Sie reinigen zum Beispiel die Unterkünfte und die sanitären Einrichtungen, verteilen Mahlzeiten oder waschen das Geschirr ab.

Was machen die Asylsuchenden den ganzen Tag?

Während ihres Aufenthalts in den Bundesasylzentren müssen sich die Asylsuchenden für die einzelnen Schritte im Asylverfahren bereithalten. In der Unterkunft gilt ein geregelter Tagesablauf mit festen Ausgangs-, Essens- und Ruhezeiten. ORS bietet zudem Beschäftigungsmöglichkeiten wie Sport oder einfachen Sprach­unter­richt an und organisiert gemeinnützige Beschäftigungsprogramme zugunsten der Öffentlichkeit.

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Wie lange bleiben Asylbewerber in einem Bundeszentrum, und was geschieht danach?

Die Aufenthaltsdauer in einem Bundesasylzentrum beträgt maximal 140  Tage. Danach werden die Asylsuchenden entweder einem Kanton für weitere Abklärungen zum Gesuch zugeteilt, oder sie werden einem Zentrum mit Warte- und Ausreisefunktion zugewiesen. Ein solches ist die Guglera. Nach Ende der Beschwerdefristen werden von dort aus die Wegweisungen aus der Schweiz direkt vollzogen.

Welche Vorteile hat ein Kanton, wenn er ein Bundesasylzentrum auf seinem Gebiet hat?

Für Kantone mit einem Bundesasylzentrum gibt es eine Kompensation. Konkret werden dem Kanton Freiburg vom Bund weniger Asylsuchende aus dem sogenannten erweiterten Verfahren zugewiesen. Die Folge davon ist, dass der Kanton Freiburg weniger hohe Kosten haben wird für die Integration von Asylsuchenden.

Woher werden Nahrungsmittel und Mahlzeiten bezogen?

Es gab eine öffentliche Ausschreibung. Eine regionale Firma hat den Zuschlag erhalten. Sie produziert die Mahlzeiten und liefert sie essbereit in der Guglera ab.

Was passiert, wenn sich ein Gesuchsteller nicht an Regeln hält?

Wenn es sich um ein strafrechtlich relevantes Vergehen handelt, wird der Asylsuchende der Polizei übergeben, wie jeder Bürger. Wenn er gegen die Hausordnung verstösst, kann die Leitung des Zentrums disziplinarische Massnahmen ergreifen. So kann es sein, dass der Asylbewerber nicht mehr an den sportlichen und kulturellen Aktivitäten teilnehmen darf oder an den Beschäftigungsprogrammen.

Dürfen die Asylsuchenden arbeiten?

Asylsuchende, die sich in Bundeszentren befinden, dürfen keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Sie dürfen jedoch an gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen teilnehmen.

Werden Kinder der Asylsuchenden die öffentliche Schule besuchen?

Nein, das ist nicht der Fall. Heute halten sich Asylsuchende nur für kurze Zeit – maximal 140  Tage – in den Bundesasylzentren auf. Deshalb ist eine Einschulung in die öffentliche Schule weder praktikabel noch sinnvoll. In den Asylzentren des Bundes werden die Kinder aber speziell betreut. Schulpflichtige Kinder werden in Zukunft in den Bundesasylzentren unterrichtet.

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Erhalten die Gemeinden Giffers und Rechthalten eine Entschädigung vom Kanton?

Während des Betriebs des Bundesasylzentrums werden Nahrungsmittel und Mahlzeiten sowie handwerkliche Dienstleistungen wenn möglich lokal oder regional eingekauft. Der Gemeinde entstehen im Weiteren Vorteile durch die gemeinnützigen Beschäftigungsprogramme, wenn sie solche durchführen möchten.

Was sind gemeinnützige Beschäftigungsprogramme?

Nach Möglichkeit werden zusammen mit den Standortgemeinden gemeinnützige Beschäftigungsprogramme angeboten, an denen die Asylsuchenden teilnehmen können. Sie sollen der Allgemeinheit dienen und dürfen die Privatwirtschaft nicht konkurrenzieren. Denkbar sind Instandsetzung von Wanderwegen, Schneeräumung usw. Die Gesuchsteller erhalten eine Motivationsentschädigung von höchstens 30  Franken pro Tag.

Wie wurden die Gemeinden in die Planung des Zentrums einbezogen?

Im Fall Guglera wurden die Gemeinden bereits vor dem Kauf des Gebäudes mit einbezogen. Gemäss der gemeinsamen Erklärung der Asylkonferenz von 2014 ist die Planung der Bundesasylzentren mit den Kantonen zu organisieren; danach informieren Bund und Kantone die betroffenen Gemeinden. Die Information der Bevölkerung wird geplant. Das SEM schliesst zudem Vereinbarungen mit Gemeinden und Kantonen ab.

Wie bindet das SEM Gemeinden und Anwohner in den Betrieb ein?

Das SEM hat eine Kontaktgruppe eingesetzt, in der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden Giffers und Rechthalten, des SEM, der Kantonspolizei, der Blaulichtorganisationen, der Betreuungs- und Sicherheitsmitarbeitenden sowie der Bevölkerung mitwirken. Dank einer 24-Stunden-Telefonnummer kann schnell auf allfällige Vorkommnisse oder Bedürfnisse reagiert werden.

Wie sieht die Kompensation für die Kantone mit Bundesasylzentren aus?

Für den Kanton Freiburg mit einem Zentrum ohne Verfahrensfunktion gibt es eine doppelte Kompensation. Ein Teil berechnet sich nach der Anzahl Betten. Pro 100 Betten werden dem Kanton Freiburg im erweiterten Verfahren 20 Asylbewerber weniger zugewiesen. Ausserdem werden dem Kanton für 100 effektiv untergebrachte Personen noch einmal 15 Asylsuchende weniger zugewiesen.

Was sind die Erfahrungen bei den bestehenden Asylunterkünften des Bundes?

Der Betrieb der Bundes­asyl­zent­ren verursacht in den Standortgemeinden in der Regel kaum Probleme – nicht zuletzt dank der guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Die langjährige Erfahrung des SEM zeigt, dass anfängliche Befürchtungen der Bevölkerung nachlassen, sobald sich der Betrieb eingespielt hat. Dies bestätigen die Vertreter von Standortgemeinden regelmässig bei öffentlichen Veranstaltungen.

Chronologie

Eine unrühmliche Geschichte

2008 errichtete Beat Fasnacht in der Guglera ein Institut für übergewichtige Kinder und solche, die Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche haben. Die öffentliche Hand kürzte ihm jedoch die Subventionen. Fasnacht verkaufte das Gebäude dem Bund. Dieser gab 2015 bekannt, dass er in der Guglera oberhalb von Giffers ein Bundesasylzentrum für 250 Asylsuchende einrichten will. Bei der Bevölkerung kam das Vorhaben nicht gut an. Über tausend Personen nahmen im Februar 2015 an einem Informationsabend in Giffers teil. Die Stimmung war fremdenfeindlich aufgeladen. Es wurde die Interessengemeinschaft IG Guglera gegründet, die sich gegen die Errichtung des Zentrums wehrte. Während den Umbauarbeiten für insgesamt zehn Millionen Franken setzten zudem Unbekannte das Gebäude mutwillig unter Wasser. Eine anonyme Gruppe aus der linksautonomen Szene bekannte sich dazu. Nun geht das Zentrum am 3. April auf. Die Pilotphase dauert bis Frühling 2019.

rsa

Tag der offenen Tür

Morgen erhält die Bevölkerung Einblick

Am Dienstag nach Ostern, am 3. April, wird das Bundesasylzentrum Guglera offiziell eröffnet. Morgen Samstag, am 24. März, bietet das Staatssekretariat für Migration (SEM) der Bevölkerung die Gelegenheit, das Bundesasylzentrum zu besichtigen. Die Anlage steht den Besuchern von 11 bis 15  Uhr offen. Um 11  Uhr wird das Publikum mit einem Willkommens-Apéro empfangen. Um 11.30  Uhr gibt es eine Begrüssung und offizielle Ansprachen. Um 12  Uhr öffnen die Informationsstände, und das Gebäude kann frei besichtigt werden. Wie das SEM in seiner Einladung schreibt, werden Behördenvertreter und Fachspezialisten vor Ort sein und für Auskünfte zur Verfügung stehen.

Für die Koordination zwischen SEM, Kanton, Gemeinden und weiteren Partnern war das Oberamt des Sensebezirks zuständig, wie Oberamtmann Manfred Raemy auf Anfrage sagte. «Es war eine Herausforderung, doch nun sind wir bereit für Samstag.»

rsa/jp

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