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Warum das Waldreservat St.-Ursen-Vorschis zum Zufluchtsort für Haselhuhn und Waldschnepfe wird

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Dem Haselhuhn und der Waldschnepfe wird es im Gebiet St.-Ursen-Vorschis in den nächsten 50 Jahren besonders gut gehen. Sie sind Bewohner des neu ausgeschiedenen Sonderwaldreservats, das sich auf Plaffeier Boden befindet.

In den nächsten 50 Jahren werden im Gebiet St.-Ursen-Vorschis nur noch vereinzelt und gezielt waldwirtschaftliche Eingriffe vorgenommen. Der Wald ist seit dem 1. Dezember 2021 ein Sonderwaldreservat, in dem sich bedrohte Arten besonders entfalten sollen. Dazu gehören zum Beispiel das Haselhuhn und die Waldschnepfe. Sie lebten früher auch im Mittelland. Da dort ihr Lebensraum aber verschwunden ist oder die Störungen zu stark zunahmen, sind sie nur noch in den Freiburger Voralpen zu finden, wie Adrian Aebischer, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Amt für Wald und Natur, auf Anfrage erklärt. «Das Haselhuhn ist sehr anspruchsvoll. Wenn wir nicht aufpassen, verlieren wir dieses Tier.» Auch der Dreizehenspecht, ein typischer Nadelwaldbewohner, und der Sperlingskauz fühlen sich im neuen Sonderwaldreservat sehr wohl.

Mehr Alt- und Totholz

Das Ziel ist es, längerfristig eine natürliche Entwicklung dieses Waldes mit einem höheren Anteil an Altholz und Totholz zuzulassen, heisst es in der Verordnung. Durch eine ökologische Aufwertung sollen verschiedene Tier- und Pflanzenarten gefördert werden. «Der Anteil an wirklich alten Bäumen im Reservat soll viel höher werden, als dies in einem normal bewirtschafteten Wald der Fall ist», erklärt Adrian Aebischer. «Viele Käfer, Pilze und Flechten gedeihen nur, wenn genügend Alt- und Totholz vorhanden ist.» Wenn man den Wald 50 Jahre lang in Ruhe lasse, würden diese Arten wieder kommen.

Zehn Prozent bis 2030

Die Einrichtung von Waldreservaten geht auf eine Bestimmung im eidgenössischen Waldgesetz zurück. Dort ist das Ziel verankert, dass bis in acht Jahren rund zehn Prozent der Schweizer Waldfläche in Waldreservaten ausgeschieden werden. Mehr oder weniger ist es deshalb auch das Ziel eines jeden Kantons, diese zehn Prozent zu erreichen. «Wir sind im Kanton Freiburg noch nicht so weit, wie wir es gerne hätten», sagt Adrian Aebischer (siehe auch Kasten). Neue Waldreservate einzurichten, sei nicht immer einfach. «Denn jeder Quadratmeter Wald gehört jemandem.» Die Eigentümer müssen jeweils einverstanden sein, dass sie während 50 Jahren keine Bäume fällen dürfen. Sie erhalten stattdessen eine Ertragsausfallentschädigung. «Wir sind aber dran. Auch 2022 wird es neue Waldreservate geben.»

Er weist zudem darauf hin, dass es verschiedene Waldgebiete gibt, die zwar nicht als Waldreservate ausgeschieden sind, jedoch bereits als solche funktionieren. Dies, weil darin seit vielen Jahrzehnten keine Eingriffe mehr gemacht wurden. «Diese könnte man auch noch in das Waldreservat-Verzeichnis aufnehmen.»

Vor 80 Jahren aufgeforstet

Der Grund, warum der Kanton das Waldgebiet St.-Ursen-Vorschis als neues Waldreservat ausgesucht hat, wird klar, wenn man sich die Beschaffenheit dieses Waldes genauer ansieht. St.-Ursen-Vorschis befindet sich zwischen der Muscherensense, dem Ättenberg und dem Spitzhubel. Manche Bäume sind alt und die Waldstruktur lokal aussergewöhnlich, heisst es in der Verordnung des Staatsrats. Der Wald habe örtlich das Potenzial für eine ökologische Aufwertung. Gemäss Adrian Aebischer ist geplant, die bestehenden Feuchtgebiete zu unterhalten und somit langfristig zu sichern. «Der Wald ist in den 1940er-Jahren durch Aufforstung entstanden. Damals hat man vor allem Fichten gepflanzt, sehr dicht, wie das damals üblich war.»

In den letzten 80 Jahren seien sehr wenig Eingriffe gemacht worden, sodass der Wald monoton sei. «Heute brauche es deshalb Eingriffe, damit aus dieser Halbwüste biologisch wertvolle, gut strukturierte Wälder entstehen.»

Das neue Waldreservat befindet sich am Fuss des Ättenbergs.
zvg

Nur zu Fuss

Der Wald ist nur zu Fuss zugänglich, was der Fauna zugutekommt. Dazu kommt, dass die Besitzverhältnisse – es handelt sich um Staatswald – es relativ einfach machen, die Waldfläche in ein Reservat umzuwandeln. Formell hat also der Staat mit der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft eine Dienstbarkeitsvereinbarung abgeschlossen. Diese beginnt am 1. Dezember 2021 und gilt für die Dauer von 50 Jahren.

Der Status eines Sonderwaldreservats heisst nicht, dass der Wald nicht mehr betreten werden darf, zumal sich im St.-Ursen-Vorschis ein Wanderweg befindet. Auch Pilze zu suchen, ist wie bis anhin kein Problem.

Genau geregelt

Die Einschränkung bezieht sich in erster Linie auf waldbauliche Eingriffe. Welche Art Eingriffe erlaubt sind, ist in einem Bericht ganz genau festgehalten. Dort ist etwa festgehalten, dass die Gemeinde Plaffeien, die für den Unterhalt des offiziellen Wanderwegs zum Oberen Murenstöck zuständig ist, entlang dieses Wegs aus Sicherheitsgründen Bäume fällen oder Äste räumen darf. Das gefällte Holz muss aber im Waldreservat bleiben. Es gibt noch einen nicht offiziellen Weg, der von Unter-St.-Ursen-Vorschis über Ober-St.-Ursen-Vorschis zum Chli Ättenberg führt. Hier übernimmt der Staatsforstbetrieb das Notwendige, um eine minimale Sicherheit zu gewährleisten. Eingriffe sind auch erlaubt, wenn sie dazu dienen, benachbarte Wälder vor dem Borkenkäfer zu schützen.

Zahlen und Fakten

1634 Hektaren Wald sind im Kanton Freiburg ein Reservat

Im Kanton Freiburg gibt es 20 Waldreservate mit einer Fläche von 1634 Hektaren. Sie befinden sich über den ganzen Kanton verteilt, zum Beispiel auch an der Sense, bei Römerswil oder bei Jeuss. Man unterscheidet dabei zwischen sogenannten Naturwaldreservaten (auch Totalreservat genannt) und Sonderwaldreservaten. In Naturwaldreservaten wird ganz auf forstliche Eingriffe verzichtet, damit sich der Wald wieder natürlich entwickeln kann. In Sonderwaldreservaten, wird gezielt eingegriffen, um bedrohte Arten zu fördern. Für beide gilt, dass die Biodiversität Vorrang vor den Interessen des Menschen hat. Von den Waldreservaten im Kanton Freiburg gehören drei Viertel zu den Naturwaldreservaten. Waldreservate bedecken heute rund 6,4 Prozent oder 84’000 Hektaren der Waldfläche der Schweiz. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 auf zehn Prozent zu kommen. im

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