Hundehalterinnen und Hundehalter zahlen in Düdingen künftig 100 Franken Hundesteuer pro Jahr statt wie bisher 50 Franken. Der Generalrat hat am Montagabend das neue Reglement über die Hundehaltung und Hundesteuer angenommen, in welchem der neue Steuersatz festgehalten ist. Man habe den Steuersatz erhöht, weil der alte Steuersatz die Ausgaben für den Unterhalt und die Leerung der Robidogbehälter nicht decken könne, erklärte der zuständige Gemeinderat Dylan Porchet (Junge Liste).
Der Generalrat genehmigte daneben ohne Gegenstimme ein Reglement für die Spezialfinanzierung des Meliorationswesens. Mit diesem Fonds bezahlt die Gemeinde den Unterhalt von Flurwegen, welche ihr gehören. Gemäss dem kantonalen Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden und dem Finanzreglement der Gemeinde Düdingen braucht es für solche Spezialfinanzierungen künftig eine gesetzliche Grundlage.
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