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Warum Freiburger Eltern ihren Kindern die Impfung nicht verbieten können

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Das Freiburger Kantonsgericht stellt klar: Zwölf- bis Fünfzehnjährige können selber entscheiden, ob sie sich gegen Covid-19 impfen lassen oder nicht.

Seit dem 26. Juni können sich 12- bis 15-Jährige auch im Kanton Freiburg gegen Covid-19 impfen lassen. Sie können sich selber dafür entscheiden und benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern. Die Freiburger Gesundheitsdirektion veröffentlichte eine Impfempfehlung für die Minderjährigen und betonte, das Angebot richte sich in erster Linie an Jugendliche und Kinder, die unter einer chronischen Krankheit litten oder in engem Kontakt mit besonders gefährdeten Menschen stünden. 

Ein Freiburger Elternpaar wehrte sich gegen diese Impfempfehlung. Das Impfen von Minderjährigen müsse sofort gestoppt werden; dies sei wie Forschung am Menschen. Minderjährige sollten sich nicht gegen den Willen ihrer Eltern impfen dürfen, forderten die beiden in einem Schreiben an das Freiburger Kantonsgericht. Könnten sich ihre beiden minderjährigen Töchter ohne ihre Einwilligung impfen lassen, so verletze das ihre elterliche Gewalt.

Niemand ist zur Impfung verpflichtet

Das Kantonsgericht hat nun sein Urteil veröffentlicht – und lässt die Eltern abblitzen. Die Impfempfehlung des Kantons verpflichte niemanden zu einer Impfung. Niemand könne gegen seinen Willen geimpft werden, und es seien auch keine Sanktionen vorgesehen, sollte sich jemand nicht impfen lassen.

Minderjährige seien ab einem gewissen Alter urteilsfähig, schreibt das Gericht; ab diesem Alter könnten sie Grundrechte, die sie betreffen, ausüben. Dazu gehören medizinische Entscheide wie Impfungen.

Verlangten die Eltern nun, dass Minderjährige zwischen zwölf und fünfzehn Jahren für eine Impfung die elterliche Einwilligung einholen müssten, dann würden die Rechte der Minderjährigen verletzt. 

Kein Versuch an Menschen

Swissmedic, die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, habe die benutzten Impfstoffe bewilligt; von einem Versuch an Menschen könne keine Rede sein, so das Gericht.

Das Kantonsgericht weist den Rekurs ab – ein Rekurs, der in dieser Form auch gar nicht zulässig sei, wie es im Urteil heisst: Dritte könnten nicht im Namen des allgemeinen Interesses Rekurse einreichen.

Das Ehepaar muss Gerichtskosten von 800 Franken bezahlen. Und es akzeptieren, falls seine Töchter sich impfen lassen möchten.

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