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Was darf das Volk wissen?

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Was darf das Volk wissen?

Laufende Strafverfahren

Wann hat die Bevölkerung Anrecht, über ein laufendes Strafverfahren informiert zu werden? Mit dieser Frage hat sich der Staatsrat zu befassen, nachdem der Grosse Rat ein Postulat überwiesen hat.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Eingereicht wurde das Postulat von Antoinette Badoud (FDP, Le Pâquier) und Beat Vonlanthen (CVP, St. Antoni). Die Greyerzer Grossrätin hielt am Mittwoch fest, dass die Bevölkerung über gewisse Strafverfahren nur ungenügend informiert werde. Sie dachte dabei an die Affären um den Buchhalter von Vuisternens-en-Ogoz und die Rolle des ehemaligen Oberamtmanns des Vivisbachbezirks, um den ehemaligen OS-Direktor von Bulle oder den Dienstchef der Erziehungsdirektion. Wie sie ausführte, kam nach den Schlagzeilen, als die Affären bekannt wurden, «das grosse Schweigen».

Nach Worten von Beat Vonlanthen sind Verbesserungen noch möglich. Er wies darauf hin, dass eine gute Information im Interesse der Beschuldigten sein könne. Transparenz könne verhindern, dass sich Gerüchte verbreiten. Er sprach sich für eine Information in zeitlich angepassten Abständen aus. Die Postulanten plädierten dabei für die Durchführung von Pressekonferenzen.

Keine grosse Begeisterung

Diese Anliegen lösten aber im Grossen Rat nicht überall grosse Begeisterung aus. Laut Charles-Antoine Hartmann hätte die CVP Nein gesagt, wären diese Forderungen in Form einer Motion eingereicht worden. Er rief in Erinnerung, dass es gemäss neuer Strafprozessordnung an den Richtern selber zu entscheiden ist, wann und wie sie informieren wollen. Dabei gelte es, die Interessen der Parteien zu respektieren. «Es gibt keinen Grund, diese Praxis zu ändern», hielt er fest.

Laut CSP-Sprecher Benoît Rey gilt es zu unterscheiden, ob eine Information im Interesse der Allgemeinheit ist oder ob es nur darum gehe, die Neugierde zu befriedigen. Er dachte dabei an private, familiäre Affären. «Ja zur Transparenz, Nein zum Voyeurismus», betonte er.

SVP-Sprecherin Claire Peiry-Kolly war nicht überzeugt, ob Pressekonferenzen die Gerüchte verhindern können. Für den SP-Sprecher Louis-Marc Perroud ist es wichtig, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung nicht verletzt wird. Er setzte sich für schnellere Verfahren ein. Zudem konnte er sich vorstellen, dass auch der Staat oder die Gemeinden über Verfahren informieren, die sie betreffen, da sie Zugang zu den Akten hätten.

Paul Grossrieder wartet

Für schnellere Verfahren war auch Nicolas Bürgisser (CSP, Giffers), der dabei an die Affäre um die Spar- und Leihkasse Bösingen dachte. Er nannte ebenfalls den «Fall Grossrieder». Er rief in Erinnerung, dass Paul Grossrieder, der zweimal freigesprochen worden sei, den Staat um Schadenersatz eingeklagt habe, aber immer noch auf das Verfahren warte.

Gemäss Cédric Castella (Öffnung, La Tour-de-Trême) ist auch eine umfassende Information über die Urteilsbegründung wichtig. So könne das Volk besser nachvollziehen, weshalb das Gericht zu diesem oder jenem Urteil gelangt sei. Auch Perroud gab zu bedenken, dass die Bevölkerung nicht begreifen könne, weshalb Millionenbetrüger mit einer bedingten Strafe «davonkommen».

Laut Damien Piller (CVP, Villars-sur-Glâne) müssen die Richter bei der Information der Bevölkerung einen Ermessensspielraum haben.

Gibt ein Reglement

Justizdirektor Claude Grandjean wies darauf hin, dass das Kantonsgericht im Jahre 2001 ein Reglement über die Information der Öffentlichkeit erlassen hat, welches die entsprechenden Zuständigkeiten der Justizbehörden sowie die Rechte und Pflichten der Journalisten festhält. Dessen ungeachtet sei aber der Staatsrat bereit, die Frage der regelmässigen Information über die laufenden Strafverfahren erneut zu prüfen.

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