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Was der Kanton gegen den Strommangel tun will

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Der Kanton tut alles, was er im Moment tun kann gegen Strommangel, ist die Quintessenz einer Antwort des Staatsrats auf eine besorgte parlamentarische Anfrage zweier Grossräte.

Ein Gespenst geht um in Europa – die Angst vor einem Strom-Blackout. Deshalb wollten die beiden Grossräte Francois Ingold (Die Grünen, Freiburg) und Ivan Thévoz (EDU, Russy) in einer parlamentarischen Anfrage wissen, welche Konzepte der Kanton Freiburg gegen den drohenden Strommangel auf Lager hat. Sie erwähnten in ihrer Anfrage einen Beitrag im Westschweizer Radio mit Antje Kanngiesser. Die Direktorin der Alpiq-Gruppe erklärte, dass der Stromverbrauch reduziert werden muss, wenn nichts importiert werden kann. Und im Moment deute vieles darauf hin, dass die Schweiz mit ihren eigenen Ressourcen zurechtkommen muss. Das Ausland verfüge ja selber über zu wenig Strom, um der Schweiz viel liefern zu können. Deshalb erkundigten sich die beiden Grossräte nach einem Notfallplan und wollten wissen, welche Massnahmen der Kanton gegen einen allfälligen Strom-Blackout ergreifen will.

Bund hat den Lead

In seiner Antwort legte der Staatsrat dar, dass es angesichts der «besonderen» Lage durch den Ukraine-Krieg nicht direkt in der Kompetenz der Kantone liege, Sofortmassnahmen festzulegen, um die Stromproduktion zu steigern. Dafür sei in erster Linie der Bund zuständig. Auf Anordnung des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) wird die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (Ostral) aktiv, wenn eine Strommangellage eintritt. Die Kantone werden ihrerseits mit den Bundesstellen bei der Umsetzung der Massnahmen zusammenarbeiten. Im Kanton Freiburg ist das kantonale Führungsorgan (KFO) dafür zuständig. Die Führung wird durch die Energiedelegation des Staatsrats gewährleistet, die der Staatsrat Ende August aufgestellt hat. Der Kanton verfügt im Übrigen über einen kantonalen Einsatzplan «Stromversorgungsunterbruch».

Massnahmen für mehr Strom

Mögliche Massnahmen, um die Stromproduktion zu steigern, sind das Einrichten einer Wasserkraftreserve in einem Teil der Stauseen, um so über zusätzliche Stromerzeugungskapazität zu verfügen, die Möglichkeit, bestehende Gaskraftwerke zu aktivieren oder neue zu bauen, und das Bereitstellen von Diesel-Notstromaggregaten, etwa in Spitälern.  

Um den Stromverbrauch zu senken, wurde im August eine Sensibilisierungskampagne lanciert. Daneben hat der Staatsrat noch verschiedene Kommunikationsmassnahmen in Verbindung mit der Energiekrise getroffen. So hat er die kantonale Stromsparkampagne Off neu aufgelegt, die bereits in den Jahren 2013 und 2015 lanciert worden war. Der Staatsrat betonte in seiner Antwort:

Innerhalb des national geltenden Rahmens hat der Kanton Freiburg die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt.

Er habe die nötigen Gesetzesänderungen vorgenommen, einen Sachplan Energie aufgestellt und das Thema Energie in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Dieser behandelt die raumplanerischen Aspekte für die Entwicklung der verschiedenen Energieressourcen wie etwa Wasserkraft, Solarenergie oder Windkraft.

Liste mit kritischer Infrastruktur

Die ersten Wirtschaftsakteure, die bei einer Strommangellage betroffen wären, sind Grossverbraucher, also diejenigen mit einem Stromverbrauch von über 100 MWh pro Jahr. Im Kanton gibt es circa 1500 Grossverbraucher. Bei periodischen Netzabschaltungen, falls sich die Mangellage weiter verschärft, würden nur noch die kritischen Infrastrukturen durchgehend mit Strom beliefert. Das bedeutet, dass fast alle Wirtschaftsakteure wie auch die gesamte Bevölkerung von periodischen Netzabschaltungen betroffen wären.

Zusammen mit der Energiewirtschaft und den Kantonen hat die Ostral eine Liste der kritischen Infrastrukturen aufgestellt, die im Worst Case von einer möglichen Netzabschaltung nicht betroffen wären. Zu den kritischen Infrastrukturen zählen medizinische und Pflegeeinrichtungen, Armee, Polizei, Feuerwehr und Notfalldienste, Justizeinrichtungen, Wasserversorgung, Betrieb von Bahn- und Strassentunnels, Betrieb des Fahrleitungsstroms der Verkehrsbetriebe und der Betrieb der Telekom- sowie TV- und Radionetze.

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